
Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen
Wichtige Hinweise:
Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Geltungsdauer von max. 5 Tagen zugeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Wirksamkeit und kann verschrottet werden.
Kurzzeitkennzeichen gelten für den Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung haben, wird das Kennzeichen auf Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn beschränkt. Zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) angefahren werden.
Sollte Ihr Fahrzeug weder eine EG-Typengenehmigung noch eine Einzelgenehmigung („Betriebserlaubnis“) haben, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) ausgeführt werden.
Anschrift
Landratsamt Rottal-Inn - Kfz-Zulassungsstelle
Industriestraße 18 
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 08561/20-800 (Info)
Fax: 08561/20-820
E-Mail: zulassungsbehoerde@rottal-inn.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo u. Do 13.30 - 16.00 Uhr
Landratsamt Rottal-Inn - Kfz Zulassungsstelle Eggenfelden
Pfarrkirchener Straße 97 
84307 Eggenfelden
Telefon: 08561/20-800
Fax: 08561/20-866
E-Mail: zulassungsbehoerde@rottal-inn.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo u. Do 13.30 - 16.00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
- Nachweis der Fahrzeugdaten durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung I oder II
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers