Angebote des Landkreises im Überblick:
Umweltfahrausweis

Das folgende Angebot gilt innerhalb des Verkehrsgebietes der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (VGRI):

Umweltfahrausweis - Jedermann

12 Monate fahren – nur 7 Monate bezahlen 
Wer regelmäßig auf einer bestimmten Strecke mit dem Bus oder Zug fahren möchte, kann ein besonders günstiges Angebot in Anspruch nehmen. Er bezahlt für einen Umweltfahrausweis nur den Preis von 7 Monatskarten und darf doch 12 Monate lang damit fahren und das Gesamtangebot auf dieser Strecke nutzen.

Wie das möglich ist? 
Die VGRI und der Landkreis Rottal-Inn übernehmen die restlichen 5 Monate, und zwar die VGRI 2 und der Landkreis 3 Monate.

Der Fahrgast muss sich nur verpflichten, mindestens 12 Monate zu fahren. Später kann er den Vertrag auch monatlich kündigen.

Zwei weitere Punkte machen den Umweltfahrausweis attraktiv:

  • der Fahrausweis ist übertragbar, das heißt, er kann auch von anderen Personen benutzt werden und
  • der Ausweis gilt gleichzeitig auch als Netzticket (Infos hierzu s. u.)

 

Erwerben kann die Karte jeder, der seinen überwiegenden Aufenthalt im Landkreis Rottal-Inn hat. Ausgenommen sind Schüler, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und die Schülerbeförderungs-Verordnung für den Weg zur Schule ganz oder teilweise einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung haben. Für diese gibt es ggf. den Umweltfahrausweis Schüler (s. unten).

 

Umweltfahrausweis – Schüler

Der Fahrgast bezahlt für den Umweltfahrausweis-Schüler für 12 Monate lediglich den Preis von 8 Schülermonatsfahrkarten (der Preis der 8 Schülermonatsfahrkarten umgerechnet auf 12 Monate ergibt den Preis des Umweltfahrausweises-Schüler). Die Kosten für die verbleibenden Monate teilen sich der Landkreis Rottal-Inn (zwei Monate) und die Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (zwei Monate).

Zum Erwerb dieses Umweltfahrausweises-Schüler berechtigt sind Schüler, Studenten und Auszubildende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Rottal-Inn haben, ihre Schulpflicht erfüllt haben (ab der 11. Klasse) und die Fahrtkosten somit selbst tragen müssen.

Der Umweltfahrausweis-Schüler ist nicht übertragbar und endet automatisch nach einem Jahr. Bei Bedarf muss er zum folgenden Schuljahr neu beantragt werden.

Der Ausweis gilt gleichzeitig auch als Netzticket (Infos hierzu s. u.)

Eine Kündigung während der Laufzeit des ersten Antrags führt in der Regel zur Rückforderung des gewährten Zuschusses. Eine Kündigung in einem Folgejahr ist dagegen ohne Rückforderung möglich.

Sinnvoll ist der Erwerb dieses Fahrausweises nur, wenn der Erwerber auch das ganze Jahr über regelmäßig die beantragte Strecke fährt (also z. B. ein Gymnasiast, ein Auszubildender zur Arbeitsstelle usw.). Für Berufsschüler in Teilzeit sind Wochen- oder Einzelfahrscheine günstiger.

 

Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.

Auskünfte zu den Umweltfahrausweisen erteilt auch das ServiceCenter der VGRI, Tel.: 08561/3796.

Die Anträge stehen Ihnen als Online-Dokument zur Verfügung (externer Link). 

Landkreis-Zehnerkarte

Das folgende Angebot gilt innerhalb des Verkehrsgebietes der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (VGRI):

Landkreis-Zehnerkarten

Für gelegentliche Fahrten mit dem Linienbus oder mit dem Zug gibt es die Landkreis-Zehnerkarten, die einen 15 %-igen Preisvorteil gegenüber den Einzelfahrten bieten. Die Zehnerkarten sind übertragbar und können auch von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Sie werden vom Landkreis aus ÖPNV-Mitteln bezuschusst. Die Zehnerkarten sind in den Bussen bzw. bei den Verkaufsstellen und Automaten an den Bahnhöfen erhältlich.

Wichtig: Vor Fahrtantritt müssen sie jeweils beim Busfahrer bzw. bei Fahrten mit dem Zug am Entwerter an den Bahnhöfen entwertet werden – eine nicht entwertete Zehnerkarte ist kein gültiger Fahrschein!

Neu ist ab 2020, dass eine Landkreis-Zehnerkarte ab dem Lösungstag nicht mehr nur 3, sondern 5 Monate gilt.

Campusticket

Das folgende Angebot gilt innerhalb des Verkehrsgebietes der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (VGRI):

Campusticket

Das Campusticket ist ein spezielles Angebot für Studenten des European Campus Rottal-Inn. Es gilt 6 Monate lang entweder für das Winter- (Oktober-März) oder das Sommersemester (April-September) – kostet den Fahrgast jedoch nur umgerechnet den Preis von 4 Schülermonatsfahrkarten. Die Kosten für die verbleibenden zwei Monate teilen sich der Landkreis Rottal-Inn und die Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (je 1 Monat). Voraussetzung ist nur eine Immatrikulationsbescheinigung und dass der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Rottal-Inn hat.

Das Campusticket ist nicht übertragbar und endet automatisch nach einem Semester, bei Bedarf muss es zum nächsten Semester neu beantragt werden.

Eine Kündigung während der Laufzeit des ersten Antrags führt in der Regel zur Rückforderung des gewährten Zuschusses. Eine Kündigung in einem Folgesemester ist dagegen ohne Rückforderung möglich.

Das Campusticket gilt gleichzeitig auch als Netzticket (Infos hierzu s. u.)

Auskünfte erteilt auch das ServiceCenter der VGRI, Tel.: 08561/3796.

Der Antrag steht Ihnen als Online-Dokument zur Verfügung (externer Link).

BahnCard

Das folgende Angebot gilt innerhalb des Verkehrsgebietes der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn (VGRI):

Anerkennung BahnCard

Innerhalb der VGRI wird auf allen Buslinien und in den Zügen die BahnCard anerkannt. Die Fahrgäste erhalten beim Lösen eines Einzelfahrscheins für einen Erwachsenen 25 % Ermäßigung. Die Differenz zu einer „normalen“ Fahrkarte trägt bei den Zügen und den Linien der RBO zum Großteil die Deutsche Bahn. Bei allen anderen Partnerunternehmen der VGRI gleicht das Defizit der Landkreis Rottal-Inn zu 95 % aus.

Im landkreisüberschreitenden Verkehr in den Landkreis Altötting kommt zwar nicht der Tarif der VGRI zur Anwendung, die BahnCard wird bei den Partnerunternehmen der VGRI aber trotzdem anerkannt. Der Landkreis Rottal-Inn gewährt die Erstattung der Fahrgeldausfälle in allen Fällen, in denen sich die Einstiegshaltestelle auf seinem Gebiet befindet.

Mit dem Landkreis Passau war eine solche Einigung nicht nötig, da ausschließlich die RBO die Linien in den Landkreis Passau bedient, und hier die Fahrgeldausfälle die Deutsche Bahn übernimmt. 

Informationen zur BahnCard finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn

Netzticket

Seit dem 01.01.2019 gibt es das VGRI-Netzticket, das vom Landkreis Rottal-Inn finanziert wird. Es gilt an Schultagen ab 12 Uhr und an allen anderen Tagen (auch im August) ab 9 Uhr in allen öffentlichen Bussen und Zügen im ganzen Landkreis!

Das Ticket ist unschlagbar günstig – es kostet nur 60 €. Damit kann jeder ein ganzes Jahr lang zu den oben genannten Zeiten das komplette ÖPNV-Angebot im Landkreis Rottal-Inn nutzen – für umgerechnet nur 5 € im Monat!

Das Netzticket muss bei der VGRI beantragt werden. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der VGRI, Tel.: 08561/3796. Anträge gibt es unter www.vgrottal-inn.de.

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