Kfz-Zulassungsstelle

Hier finden Sie einen Überblick über alle Aufgabenbereiche der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises. Besuchen Sie hierzu auch das Online-Portal, mit welchem sich zahlreiche Angelgenheiten auch online abwickeln lassen. Auch mit der neuen internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz schreitet die Digitalisierung im Verkehrswesen voran: auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden.

Formulare und Anträge

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Alle Merkblätter und Formulare im Überblick
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Kfz-Zulassung - Antrag auf Steuerbefreiung/ Steuervergünstigung pdf
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Kfz-Zulassung - Einfuhr aus dem Ausland pdf
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Kfz-Zulassung - Info-Blatt Kfz-Zulassung pdf
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Kfz-Zulassung - Infoblatt Zuteilung roter Dauerkennzeichen doc
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Kfz-Zulassung - Information Oldtimerkennzeichen doc
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Kfz-Zulassung - Information zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen docx
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Kfz-Zulassung - Kurzzeitkennzeichen pdf
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Kfz-Zulassung - Saisonkennzeichen pdf
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Kfz-Zulassung - SEPA-Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren pdf
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Kfz - Zulassung - SEPA Mandat Ausfüllmuster pdf
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Kfz-Zulassung - Veräußerungsanzeige mit Hinweisblatt pdf
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Kfz-Zulassung - Vollmacht für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs docx
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Kfz-Zulassung - Wechselkennzeichen pdf
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Aufgabenbereiche

Im Folgenden finden Sie alle Angelegenheiten, für die die Zulassungstelle zuständig ist inkl. einer Auflistung aller notwendigen Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden.

Die Kosten für die einzelnen Bereiche richten sich nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt)

Zulassung eines Neufahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer*
  • Versicherungsbestätigung (sog. EVB)
  • Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenhemigung: Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftemandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handesregisterauszug u. Ausweis d. Fahrzeughalter/ des Vollmachtgebers.
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*


* Hier geht's zu den Formularen

Umschreibung eines im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer*
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) + Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis d. Halters / Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*


* Hier geht's zu den Formularen

Umschreibung eines nicht im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer*
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Zulassungsbescheinigung II (KfZ-Brief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein  bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Teilnahmeerklärung zum Lastschrift-Einzugsverfahren für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*


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Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs (Importfahrzeuge)

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer*
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung im Original (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
  • bei Import aus Nicht EU-Staat: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörden
  • bei Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Staat: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs*
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lanstschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten, sowie Ausweis d.Vollmachtgebers/ Kfz-Halters
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*
  • Info Einfuhr aus dem Ausland*


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Neufahrzeuge:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • Bestätigung des Importeurs, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das Fahrzeug weder in Deutschland noch in einem anderen Staat zugelassen war


Gebrauchtfahrzeuge:

  • Ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ; bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung sowie bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein und Nummernschilder
  • bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung

 

Achtung: Ihr Fahrzeug (egal ob neu oder gebraucht) ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen. FiN Prüfung auch durch amtlich anerkannten Sachverständigen möglich.

 

Hinweise zu den ausländischen Fahrzeugpapieren:

Ausländische Fahrzeugdokumente sind immer im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Fehlen diese teilweise oder sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorzulegen, dass gegen eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland trotz fehlender Papiere keine Bedenken bestehen. Die Bestätigung ist ggf. in deutscher Übersetzung vorzulegen.

Wir empfehlen Ihnen sich vor der Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs mit einem Sachbearbeiter der KFZ-Zulassung in Verbindung zu setzen, da wir hier nicht nicht auf alle Besonderheiten eingehen können.

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter

Auch online möglich:  Onlinezulassung


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer*
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk (das bisherige Kennzeichen kann, wenn es bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde, weiterverwendet werden) 
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers/ Kfz-Halters
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*


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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde

Auch online möglich:  Onlinezulassung

Notwendige Unterlagen

  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen
Berichtigung der Kfz-Papiere bei Adress- und Namensänderung

Notwendige Unterlagen

  • geänderter Personal- bzw. Reispass bzw. Meldebescheinigung oder bei Namensänderung Auszug aus dem Familienbuch
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Berichtigung der Kfz-Papiere nach technischen Änderungen

Notwendige Unterlagen

  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • TÜV-Gutachten über die Änderung bzw. bei KAT-Nachrüstung: Einbaubescheinigung der ausführenden KFZ-Werkstätte und ABE des KAT 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht* des Halters sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Halters /Vollmachtgebers


* Hier geht's zu den Formularen

Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) nach Verlust

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I 
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des KFZ-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung vor einem Notar oder einem extra bestellten Bediensteten der Zulassungsbehörde abzugeben ist. Bitte dafür telefonisch direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin ausmachen.


Hinweis: Nach § 12 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) kann eine neue Zulassungsbescheinigung II erst nach Ablauf einer Aufbietungsfrist ausgestellt bzw. ausgehändigt werden. Sie erhalten deshalb Ihre Zulassungsbescheinigung II nach Antragstellung erst in ca. 4 Wochen ausgehändigt. In dieser Zeit können keine zulassungsrechtlichen Vorgänge mit Ihrem Fahrzeug getätigt werden.

Umstellung auf Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraums

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (des Halters)
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Kfz. Halters /Vollmachtgebers
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


* Hier geht's zu den Formularen

Änderung des Kennzeichens (Umkennzeichnung)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Vollmachtgebers / Kfz-Halters
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


* Hier geht's zu den Formularen

Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
  • Nachweis der Fahrzeugdaten durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) oder II (Kfz-Brief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
  • Info Kurzzeitkennzeichen*


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Wichtige Hinweise:

  • Kurzzeitkennzeichen werden nur für abgemeldete Fahrzeuge ausgegeben!
  • Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Geltungsdauer von max. 5 Tagen zugeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Wirksamkeit und kann verschrottet werden.
  • Kurzzeitkennzeichen gelten für den Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung haben, wird das Kennzeichen auf Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn beschränkt. Zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) angefahren werden.
  • Sollte Ihr Fahrzeug weder eine EG-Typengenehmigung noch eine Einzelgenehmigung („Betriebserlaubnis“) haben, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) ausgeführt werden.
Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für Sammler von Oldtimern Anschrift

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Antragsstellers
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KfZ-Steuer*
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Fahrzeugpapiere
  • Gutachten für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Mindestalter der Fahrzeuge: 30 Jahre ab EZ-Datum
  • Info Oldtimerkennzeichen*


* Hier geht's zu den Formularen

Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für das KFZ-Gewerbe

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers / Antragsstellers
  • SEPA-Lastschriftmandat* zum Einzug der KfZ-Steuer
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten 
  • Gewerbeanmeldung
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen


* Hier geht's zu den Formularen

Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (internationale Zulassung)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • SEPA-Lastschriftmandat* zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichen
  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung II mit Abmeldevermerk
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers /Kfz-Halters


* Hier geht's zu den Formularen


Achtung: Ihr Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen!

Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie und nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Betriebserlaubnis-Vordruck
  • ggf. TÜV-Gutachten
Zulassungen für andere Landkreise

Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken

  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Dingolfing-Landau
  • Landkeis Kehlheim
  • Landkreis Landshut
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Passau
  • Stadt Passau
  • Stadt Straubing

liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Rottal-Inn vornehmen lassen.


Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:

  • Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzungen
  • Wiederzulassungen nach vorheriger Außerbetriebsetzung
  • Änderung von Kennzeichenarten (z. B. Saisonkennzeichen)
  • Änderung von Halter- oder Fahrzeugdaten

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohn- bzw. Betriebssitzes bleibt weiterhin bestehen, auch wenn Sie die Zulassung durch das Landratsamt Rottal-Inn durchführen lassen
  • Die Fahrzeuge erhalten immer ein Kennzeichen der eigentlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Wunschkennzeichen können verwendet werden. Bitte halten Sie Ihre PIN bereit
  • Sollte für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung notwendig sein, kann die Zulassung hier nicht durchgeführt werden.
  • Im Falle von Gebührenrückständen kann der Vorgang nicht abgewickelt werden. In diesen Fällen wird an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen.
Veräußerung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges

Der Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Umschreibung eines nicht im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Zulassungbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht* des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis der Kfz-Halters/ Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung* und Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • bei Kennzeichenwechsel: Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung II (KfZ-Brief)


* Hier geht's zu den Formularen

Kontakt Pfarrkirchen

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Landratsamt Rottal-Inn
Kfz-Zulassungsstelle
Industriestr. 1
84347 Pfarrkirchen


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