26.06.2023 - So geht´s zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Kommunale Jugendarbeit Rottal-Inn informiert Bedienstete der Gemeindeverwaltungen

 

Vor kurzem informierte der Fachbereich Kommunale Jugendarbeit am Landratsamt Rottal-Inn die Gemeinden rund um das Thema erweitertes Führungszeugnis und Bundeskinderschutzgesetz. Damit sollen speziell die Gemeinden und Vereine unterstützt werden, um die Vorgaben leichter umsetzen zu können. Bereits seit 2014 wird dieses Gesetz, das unter anderem festlegt, wer in einem Verein ehrenamtlich Tätigkeiten mit Kindern ausüben darf, im Landkreis umgesetzt. Genauer geht es um Ehrenamtliche in Vereinen die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben.

 

Um eine solche Tätigkeit ausüben zu können, bedarf es der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses beim Vorstand, oder einer durch den Vorstand benannten Person, des jeweiligen Vereins. Diese Vorgabe dient in erster Linie als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

 

Alle fünf Jahre ist der Vorstand eines Vereins demnach dazu angehalten, die erweiterten Führungszeugnisse und die zugehörigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen abzufragen und auch zu dokumentieren.

 

Insgesamt 29 Gemeindebedienstete waren zum Informationsaustausch ins Landratsamt gekommen. „Als erstes benötigt der Antragsteller eine Bestätigung über die Ausübung eines Ehrenamts durch den jeweiligen Verein, im nächsten Schritt kann mit dieser Bestätigung das erweiterte Führungszeugnis bei der Heimatgemeinde beantragt werden. Dieses wird postalisch zugestellt und muss nach Erhalt bei der Gemeinde vorgelegt werden. Diese prüft die Aktualität und einen möglichen Tätigkeitsausschluss. Ist alles in Ordnung, wird durch die Gemeindeverwaltung eine Unbedenklichkeitsbestätigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung und das erweiterte Führungszeugnis legt der Antragsteller dann den jeweiligen Vereinen vor“, erläutert Isabella Maier aus dem Landratsamt das Vorgehen. Außerdem wurde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinden besprochen, wie die Regelungen für das Ferienprogramm zu handhaben sind.

 

Am Ende der Infoveranstaltung nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter koja.rottal-inn.de oder direkt bei Isabella Maier aus dem Landratsamt unter Tel. 08561 20-503.

 

 

Auf dem Bild: Jugendpflegerin Isabella Maier (10. v. l.) informierte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden über die genauen Abläufe zum Thema Vereinsarbeit und erweitertes Führungszeugnis.