12.11.2022 - Geflügelpest – Sperrzone betrifft auch Landkreis Rottal-Inn

Durch das Landratsamt Landshut wurde ein Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza „Geflügelpest“ nahe der Landkreisgrenze zu Rottal-Inn festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, außerdem eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Sowohl Schutz- als auch Überwachungszone betreffen auch den westlichen Landkreis Rottal-Inn.

In Schutz-und Überwachungszone gelten damit ab Sonntag, 13.11., 0 Uhr verschiedene Regelungen, die in der Allgemeinverfügung des Landratsamts Rottal-Inn im Einzelnen tabellarisch dargestellt sind. Dazu zählen unter anderem eine Anzeige- und Aufstallungspflicht, ein Verbringungsverbot sowie innerhalb der Schutzzone auch Beförderungsverbote.

Das Veterinäramt ist aufgrund der besonderen Lage am Sonntag, 13.11., von 8 bis 12 Uhr für Fragen von Geflügelhaltern erreichbar, unter der Hotline: 08561/20-408.

 

Hier finden Sie das entsprechende Amtsblatt.

Übersichtskarte Schutzzone

Übersichtskarte Überwachungszone