24.08.2021 - Inzidenzwert über 50: Weitere neue Regelungen für den Landkreis Rottal-Inn

Am heutigen Dienstag, 24. August, liegt der Inzidenzwert im Landkreis Rottal-Inn bei 55,1 und damit den dritten Tag in Folge über 50. Zusätzlich zu den gestern bekannt gemachten Regelungen (Inzidenz über 35) treten daher mit Wirkung vom 25. August. 0 Uhr, einige weitere Maßnahmen in Kraft.

 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie auf privat genutzten Flächen ist nur mit maximal 10 Personen gestattet, wobei diese aus maximal drei unterschiedlichen Hausständen kommen dürfen. Kinder unter 14 sowie Geimpfte und Genesene werden dabei NICHT mitgezählt.

 

Bei privaten und bei öffentlichen Veranstaltungen sind bis 25 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien zugelassen. Für die Berechnung der Personenzahl gilt: Bei privaten Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Taufen, Beerdigungen etc. werden Geimpfte und Genesene NICHT mitgerechnet, bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch schon. Auch benötigen Menschen die nicht geimpft/genesen sind bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen Negativtest. Im Freien ist kein Test nötig.

 

Auch weiterhin gilt, dass für Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis, wie bereits gestern vermeldet in vielen Bereichen eine Testpflicht gilt, von der lediglich regelmäßig im Rahmen des Schulbetriebs getestete Schüler ausgenommen sind – diese Regelung gilt wie bekannt auch in den Ferien – und dass Antigenschnelltestergebnisse nicht älter als 24 Stunden PCR-Tests maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Selbsttests müssen vor Ort unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Test nötig.