21.04.2023 - Landratsamt Rottal-Inn informiert über Wohngeld-Plus-Reform

Wohngeld-Anspruch durch neue Reform deutlich gestiegen

 

 

Die seit Januar geltende Wohngeld-Plus-Reform ermöglicht es vielen bisher nicht wohngeldberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Rund dreimal mehr Bürgerinnen und Bürger können nach Angaben der Staatsregierung einen Anspruch auf Wohngeldzuschuss geltend machen. Bisher haben weitaus weniger Personen Wohngeld beantragt, als angenommen wurde, wie es aus dem Landratsamt Rottal-Inn heißt. Deshalb möchte die Kreisbehörde auf die Möglichkeit der Wohngeldbeantragung aufmerksam machen.

 

Wohngeld gibt es zum Beispiel als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-) Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Lasten. Maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.

 

„Verschiedene Stellschrauben haben sich durch die Reform deutlich geändert. Da der Anspruch aber von verschiedensten Faktoren abhängt, ist es schwierig eine pauschale Aussage zu treffen“, erklärt Petra Barnet aus dem Fachbereich Besondere soziale Angelegenheiten am Landratsamt Rottal-Inn und rät deshalb dazu den Anspruch auf Wohngeld zu prüfen.

 

„Ob jemand Anspruch auf Wohngeld hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: Der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).

Grundsätzlich gilt: Das Gesamteinkommen des Haushalts darf sehr viel höher sein als bisher, um noch Wohngeld zu bekommen“, weiß Petra Barnet weiter.

 

Renate Riglsperger, Sachgebietsleitung Soziale Angelegenheiten im Landratsamt Rottal-Inn, empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern bereits vor Antragstellung den kostenlosen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld zu nutzen. Dieser liefert einen ersten Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Aussicht auf einen positiv ausfallenden Wohngeldbescheid besteht. Wird ein positives Ergebnis errechnet, kann ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle erfolgen.

 

Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, nur vollständig ausgefüllte und mit allen erforderlichen Nachweisen versehene Anträge einzureichen. Auch von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) wird gebeten, abzusehen. „Seien Sie versichert, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachabteilungen nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten“, bekräftigt Landrat Michael Fahmüller.

 

Für die Beantragung von Wohngeld sollen die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden. Diese liegen in den Rathäusern der Städte und Gemeinden im Landkreis auf oder sind auf der Internetseite des Landkreises Rottal-Inn unter www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/soziales-soziale-angelegenheiten/wohngeld/ erhältlich. Dort kann der Antrag auch online gestellt werden.