14.12.2023 - Langjährige Betreuerinnen und Betreuer verabschiedet

Betreuungsstelle am Landratsamt Rottal-Inn organisiert Treffen der jährlichen Arbeitsgemeinschaft für die Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten (ARGE) 

 

 

Vor kurzem lud die Betreuungsstelle des Landratsamtes zur jährlichen Arbeitsgemeinschaft für die Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten, kurz ARGE, ein. Im Rahmen dieses Treffens kommen alle mit der rechtlichen Betreuung betrauten Organisationen und Personengruppen zusammen, darunter die Betreuungsstelle am Landratsamt Rottal-Inn, das Betreuungsgericht, der Betreuungsverein des Kreis-Caritasverbands Rottal-Inn sowie die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Die Verbesserung der Qualität rechtlicher Betreuung im Landkreis durch erarbeitete Standards, die Vernetzung und der fachliche Austausch sowie die Erfassung und Formulierung von Bedarfen an anderen Hilfen, die eine Betreuung ersetzen oder unterstützen können, stehen dabei im Fokus.  

Im Zuge der diesjährigen ARGE wurden außerdem langjährige Betreuerinnen und Betreuer verabschiedet. "Es ist eine Ehre, dass wir in dieser Form Menschen helfen durften“, so Elfriede Dallinger, die sich seit fast drei Jahrzehnten um ihre Betreuten kümmerte. Dem schloss sich Anita Roßmanith an und fügte hinzu, dass sie dankbar sei für die gute Zusammenarbeit im Landkreis. „Auch wir schätzen, dass man im Rahmen der Betreuungsverfahren so gut untereinander vernetzt ist und alle Beteiligten eine enge Beziehung pflegen. Das ist für eine erfolgreiche Arbeit von großer Bedeutung“, unterstreicht May-Britt Thießen von der Betreuungsstelle Rottal-Inn. Gemeinsam mit Markus Tischler, der den Betreuungsverein leitete, sind drei erfahrene Betreuerinnen und Betreuer ausgeschieden. „Für den langjährigen Einsatz in der Betreuung möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken“, so Claus Fischer, Leiter Gesundheitsamt Rottal-Inn, wo die Betreuungsstelle angesiedelt ist.

 

Sie interessieren sich für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer oder die Übernahme einer Betreuung im Rahmen eines Ehrenamts? Die Betreuungsstelle bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen an. Melden Sie sich gerne per E-Mail an betreuungsstelle@rottal-inn.de.

Was bedeutet "rechtliche Betreuung"?

Eine rechtliche Betreuung ist eine Hilfe für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen können. Ziel ist es, trotz der Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und die Rechts- und Handlungsfähigkeit zu bewahren. Wunsch und Wille der betreuten Person ist dabei die oberste Maxime. Hierbei bedeutet eine rechtliche Betreuung nicht automatisch, dass eine neutrale Person eingesetzt wird. Die Betreuung kann auch durch Angehörige geführt werden, wenn diese für diese Aufgabe verfügbar sind. Die Person, die Unterstützung durch eine Betreuung erhält, kann und darf im Normalfall weiterhin selbst handeln.

Weitere Informationen zur Betreuungsstelle des Landkreises Rottal-Inn jederzeit unter www.rottal-inn.de/betreuungsstelle.

 

 

 

 

 

Bild (v.l.n.r.): Claus Fischer, Leiter Gesundheitsamt Landkreis Rottal-Inn, Elfriede Dallinger, ausgeschiedene Berufsbetreuerin, May-Britt Thießen von der Betreuungsstelle des Landkreises, die ebenfalls ausgeschiedene Berufsbetreuerin Anita Roßmanith und Christoph Maier, Betreuungsrichter am Amtsgericht Eggenfelden (Markus Tischler war nicht anwesend).