12.09.2023 - Zum Schutz der Äskulapnatter: Untere Naturschutzbehörde weist auf Sperrung der Rad-Trails in Obersimbach hin

Artenschutzrechtliches Gutachten erstellt – Vandalismus an Sperren häuft sich
 

 

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Rottal-Inn und der Zweckverband Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn möchten darauf hinweisen, dass im Waldstück des Zweckverbands Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn in Obersimbach in Simbach am Inn das Radfahren nicht mehr erlaubt ist. Ausgenommen von dieser völligen Sperrung ist der Wanderweg in diesem Waldstück, auf dem das Radfahren eingeschränkt noch möglich ist. Grund für die Wegesperrungen ist der Schutz der dortigen Population der Äskulapnatter, die durch die rasanten Mountainbiker auf den Trails stark gefährdet ist.

Da sich nun aber Fälle von Vandalismus an den Sperren häufen, möchte die UNB für die dortige Situation sensibilisieren und den Hintergrund der Sperren erläutern: „Aus aktuellem Anlass sehen wir als Untere Naturschutzbehörde es als notwendig an, den Sachverhalt vertiefter zu schildern“, betont Andreas Hofbauer von der UNB des Landratsamtes Rottal-Inn. Denn leider herrsche trotz zahlreicher Hinweisschilder des Landratsamtes an den Trails zum Teil Unverständnis in der Bevölkerung für die Sperrung. „Dies zeigt sich deutlich an den zerstörten Wegesperren. Sie werden immer wieder beschädigt, zersägt oder gar ausgerissen“, schildert die UNB.

Dass eine Gefährdung der streng geschützten Äskulapnatter in diesem Waldgrundstück gegeben ist, hat auch ein artenschutzrechtliches Gutachten bestätigt. Das seltene und völlig harmlose Tier, das dort seinen Lebensraum hat und seine Ruhestätten findet, sucht gerne lichtbeschienene Stellen auf. Diese neu angelegten Trails stellen eben genau solche sonnigen Flecken dar. Da die Schlange den rasant herunterfahrenden Radfahrern nicht ausweichen kann und die Radfahrer aufgrund der hohen Geschwindigkeit und den engen Trails nicht rechtzeitig bremsen können, sind Verletzungen oder gar Tötungen der Tiere zu befürchten, so ein Ergebnis aus dem Gutachten.

Auf Grundlage des Gutachtens und aufgrund der einschlägigen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes musste das Landratsamt Rottal-Inn eingreifen: Es wurden auf Anordnung der Kreisverwaltungsbehörde durch den Zweckverband Wegesperren für Radfahrer an den Trails errichtet. „Hierdurch wird das Radfahren auf den Trails unterbunden und gleichzeitig aber dem Fußgänger der Zugang zum Waldstück erhalten“, so die UNB. Durch dieses Waldstück verläuft auch ein Teil vom Wanderweg „Schellenbergrunde“. Auf dieser Route wurden im Zuge dessen Umlaufsperren errichtet, damit auch Radfahrer das Waldstück durchqueren können. Zudem konnte dadurch auch die Geschwindigkeit auf ein verträgliches Maß für die Äskulapnatter gedrosselt werden. Somit sind letztendlich die Trails durch die Wegesperren komplett für Radfahrer gesperrt und der Wanderweg durch die passierbaren Umlaufsperren weiterhin für Radfahrer nutzbar.
Der Streckenverlauf des Wanderwegs „Schellenbergrunde“ kann im Tourenportal des Landkreises Rottal-Inn unter www.rottal-inn.de/tourenportal nachgeschlagen werden.

Auf diese Art und Weise wird versucht die zu vollziehenden artenschutzrechtlichen Vorschriften und naturschutzrechtlichen Belange mit den Interessen der Sporttreibenden und Erholungssuchenden in Einklang zu bringen. Dass dies sehr gut funktionieren kann, ist an zwei weiteren Trailparks im Landkreis sichtbar. „Wir hoffen, dass die Wegesperren künftig weniger als Verbot, sondern mehr als Schutzmaßnahme gesehen werden und die Sperren unbeschädigt bleiben“, so die UNB. „Sollte sich die Lage nicht verbessern und die mutwillige Beschädigung der Absperrungen weitergehen, müsse über weitergehende Maßnahmen nachgedacht werden.“ Des Weiteren gibt Herr Hofbauer auch zu bedenken, dass der Vandalismus an den Sperren eine Sachbeschädigung darstellt, die auch als solche an die betreffenden Stellen weitergegeben wird.

 

Bei Fragen zu den Sperrungen im Waldstück Obersimbach steht sowohl die Untere Naturschutzbehörde unter der Mail-Adresse naturschutzrecht@rottal-inn.de sowie der Zweckverband Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn unter Tel. 08571/606-42 bzw. unter der Mail-Adresse elmar.voll@simbach.de gerne zur Verfügung.