Im Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit bestätigt worden. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den zuvor bestehenden Verdacht inzwischen durch positive Laborergebnisse bestätigt; der betroffene Bestand mit rund 60.000 Tieren wurde bereits gestern aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung tierschutzgerecht getötet.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden eine Schutzzone (mindestens 3 km) und eine Überwachungszone (mindestens 10 km) eingerichtet.
Die Aufgaben des Veterinäramts sind ebenso vielschichtig wie umfangreich. Dazu zählen u. a. Arzneimittelrechtliche Kontrollen und Futtermittelkontrollen sowie die Lebensmittelüberwachung und der gesundheitliche Verbraucherschutz. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiter um den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung.
Im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts führen die zuständigen Behörden amtliche Kontrollen durch. Gebühren hierfür werden nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2017/625 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittelrechts, dem Kostengesetz (KG) und dem Kostenverzeichnis (KVz) erhoben.
Die Aufstellung der Gebühren finden Sie hier.
Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt.
Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung www.aelf-lp.bayern.de.
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