Sozialleistungen

Für Personen, die die deutsche Regelaltersgrenze – derzeit 65 Jahre und 10 Monate – bereits erreicht haben, erfolgt der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Für die Leistungsgewährung ist damit das Sozialamt, Leistungsgewährung SGB XII Ihr Ansprechpartner.

 

Damit eine Auszahlung der Leistungen erfolgen kann, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Leistungsantrag Ukraine_ Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Ausweisdokumente (in Kopie)
  • Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (in Kopie)
  • Meldebescheinigung (in Kopie)
  • Nachweis über Eröffnung eines Bankkontos (in Kopie)
  • Schweigepflichtentbindung
  • Vollmacht (bei Bedarf)

Die weiteren Unterlagen wie Mietbescheinigung können entfallen, wenn diese schon im Bereich AsylbLG vorliegen und aufgrund der Schweigepflichtsentbindung der Datenaustausch zwischen den Rechtskreisen gestattet ist.

 

Antragsformulare sind ausschließlich in lateinischer Schrift auszufüllen!

 

Besteht Bedarf an einer telefonischen oder persönlichen Beratung und bestehen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, bringen Sie bitte eine*n Dolmetscher*in bzw. eine Person, die für Sie übersetzen kann, mit.