Das Bauamt des Landkreises Rottal-Inn besitzt ein vielfältiges Feld an Aufgaben rund um das Thema Bau und Wohnen, aber auch im Bereich Umwelt- & Naturschutz. Es wir geleitet von Frau Birgit Schmid und Herrn Peter Hofer.
Die Hauptthemengebiete sind deshalb
Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).
Weitere Aufgaben:
Sachbearbeiter
Sachbearbeiter
Sachbearbeiterin
Techniker
Techniker
Das Landratsamt ist bei der gemeindlichen Bauleitplanung beteiligt. Es genehmigt die Flächennutzungspläne der Gemeinden und arbeitet bei der Aufstellung der Bebauungspläne durch Abgabe von Stellungnahmen mit.
Die technischen Mitarbeiter des Bauamtes geben städtebauliche Stellungnahmen ab und üben beratende Funktion aus in Fragen der
Kreisbaumeister
Das Landratsamt ist Untere Denkmalschutzbehörde im Landkreis Rottal-Inn. Nach dem Denkmalschutzgesetz hat der Eigentümer sein Baudenkmal instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdungen zu schützen. Der Denkmalschutz steht deshalb in enge Verbindung mit der Kreisheimatpflege.
In der Regel ist jede bauliche Veränderung an Baudenkmälern erlaubnispflichtig. Maßnahmen, die zwar nach der BayBO genehmigungsfrei sind, müssen bei Denkmälern dennoch nach dem Denkmalschutzgesetz beantragt werden. Das sind z. B. Instandsetzungs-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen wie die Erneuerung von Türen, Fenstern, Treppen, Fußböden, die Veränderung von Anstrichen etc. Abgebrochen darf ein Baudenkmal erst werden, wenn dazu die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Oftmals wird nicht bedacht, dass auch Baumaßnahmen, die sich in der Nähe eines Denkmals befinden, denkmalschutzrechtlich zu beurteilen sind.
Wenn für eine Maßnahme ohnehin eine baurechtliche oder abgrabungsrechtliche Genehmigung zu beantragen ist, werden in diesem Zuge auch die Belange des Denkmalschutzes geprüft und es muss keine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis beantragt werden.
Sachbearbeiterin
technischer Ansprechpartner
Kreisbaumeister
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Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.