Das Bauamt ist für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zuständig. Es steht Bauherren und ihren Entwurfsverfassern mit rechtlicher und technischer Beratung zur Seite, prüft Bauvorhaben auf deren Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und erteilt Baugenehmigungen.
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) unterscheidet in
Bei den Genehmigungsverfahren stellt das vereinfachte Verfahren den Regelfall dar. Wann ein Sonderbau vorliegt, ist in Art. 2 Abs. 4 BayBO geregelt. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren werden Bauanträge behandlet, die vollständig den Vorgaben eines Bebauungsplans entsprechen. Die verfahrensfreien Vorhaben sind abschließend in Art. 57 BayBO aufgezählt.
Die BayBO stellt beim Bauen die Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative des Bauherren und des Entwurfsverfassers in den Vordergrund. Auch wenn eine umfassende Prüfung nur noch bei Sonderbauten stattfindet und bestimmte Vorschriften im Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft werden, muss dennoch jedes Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhalten (z. B. Abstandsflächen). Die Verantwortung beim Bauherrn und Entwurfsverfasser muss durch Vorlage entsprechender Belege (z. B. Brandschutz, Standsicherheit) nachgewiesen werden.
Die Baugenehmigungen werden von den Teams Nord, Süd-West und Süd-Ost bearbeitet. Die Aufteilung nach Gemeinden kann in dieser Karte entnommen werden.
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