Informationen zum Coronavirus

Ab dem 1. März 2023 gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr für Bürgerinnen und Bürger durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sämtliche auf Landesebene infektionsschutzrechtlich angeordneten Maskenpflichten sowie bundesweit alle Testnachweispflichten enden mit Ablauf des 28. Februar 2023. 

Nach Bundesrecht gelten jedoch in einigen Bereichen weiterhin Maskenpflichten. So gilt beispielsweise für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen noch die FFP2-Maskenpflicht. Nach dem Infektionsschutzgesetz gelten diese Regelungen bis zum Ablauf des 7. April 2023.

Aktuelle Informationen rund um das Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
 

Erreichbarkeit der Kontaktermittlung

Tel.: 08561 20-497

E-Mail: kontaktermittlung@rottal-inn.de


Sie erreichen die Kontaktermittlung von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr. 

Sofern Sie die Kontaktermittlung kontaktieren, machen Sie bitte unbedingt folgende Angaben für etwaige Rückfragen: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer.

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung

Tel.: 089 122 220