„Auch in diesem Winter müssen wir besonders Patienten und Pflegebedürftige vor einer Corona-Infektion schützen. Deshalb bleiben Antigen-Schnelltests für Personal in medizinischen Einrichtungen, für Besucher von Krankenhäusern, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen kostenlos.“
- Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Seit dem 30.06.2022 sind die zuvor allen Bürgern zur Verfügung gestellten Bürgertestungen eingeschränkt worden. Weiterhin können die kostenfreien Bürgertestungen bei allen Teststationen in Anspruch genommen werden, bei Testungen mit Eigenbeteiligung ist eine Testung beim kommunalen Testzentrum Rottal-Inn nicht möglich.
Für die Inanspruchnahme einer Bürgertestung ist zusätzlich zu den jeweils genannten vorzulegenden Nachweisen folgendes Formular ausgefüllt und unterschrieben bei der Teststation abzugeben:
Bei jeglicher Bürgertestung ist zusätzlich die Vorlage eines Ausweisdokumentes (i.d.R. amtlicher Lichtbildausweis) erforderlich.
Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Ja. Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen. Wer sich freitesten will, legt den Nachweis über das Testergebnis vor.
Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z. B. das unten eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Formular für Personen, die eine Person im Krankenhaus besuchen
Formular für Personen, die eine Person in einer Pflegeeinrichtung besuchen
Die sogenannten 3-Euro-Tests entfallen. Beispielsweise vor Veranstaltungen, nach Risikokontakten oder wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt, ist es sinnvoll, sich selbst zu testen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Dafür können Selbsttests genutzt werden, die im Einzelhandel erhältlich sind.
Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben:
Hinweis: An den kommunalen Testzentren dürfen keine kostenpflichten Tests durchgeführt werden!
Für den Landkreis Rottal-Inn bedeutet dies, dass am Testzentrum Pfarrkirchen am Park & Ride Parkplatz (Betreiber: IMS Rettungsdienst GmbH) nur diejenigen Personen eine kostenlose Testung erhalten, die ein positives Antigen- oder Poolingtest-Ergebnis sowie einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.