Die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (für eine bestimmte) Fahrerlaubnisklasse setzt neben einem behördlichen Erlaubnisverfahren auch eine Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einer Ausbildungsfahrschule voraus.
Bemerkungen: Es ist eine (telefonische) Terminabsprache erforderlich!
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