Innkraftwerk Ering-Frauenstein

Wassergesetze, Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Planfeststellung für Gewässerausbaumaßnahmen zur Herstellung der Aufwärtsdurchgängigkeit sowie eines Insel-Nebenarmsystems, für die Anpassung von Dämmen und die Errichtung eines Dotierungssystems für Auenaltwässer beim Innkraftwerk Ering-Frauenstein

Die Innwerk AG, Schulstr. 2, 84533 Stammham, hat für das Innkraftwerk Ering- Frauenstein mit Schreiben vom 09.03.2016 sowie vom 06.03.2017  die Planfeststellung für den Gewässerausbau für die Errichtung eines Umgehungsgewässers, eines Insel-Nebenarmsystems, für die Anpassung des Eringer Dammes und die Errichtung eines Dotierungssystems für ein Auenaltwasser sowie die beschränkte Erlaubnis für eine dynamische Dotation des Auensystems gemäß den wasserrechtlichen Bestimmungen beim Landratsamt Rottal-Inn, 84347 Pfarrkirchen, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Projektbestandteile sind im Wesentlichen:

  • Dynamisch dotiertes Umgehungsgewässer mit gewässertypischem Fließgewässercharakter

  • Dynamisierung und Vernetzung der ausgedeichten Eringer Aue

  • Stauwurzelstrukturierung im Unterwasser mit Insel-Nebenarmsystem, Flachufern und Altarmstrukturen

  • Anpassung des Eringer Dammes

Die Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Bekanntmachungen sowie die vorliegenden Antragsunterlagen) können über die folgenden Verlinkungen eingesehen werden.

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