Wassergefährdende Stoffe

Egal ob Öl oder Jauche, Mist oder chemische Stoffe – wenn diese nicht richtig gelagert werden oder es zu Unfällen kommt, muss rasch gehandelt werden, um Gefahren für Umwelt und Wasser einzudämmen.

Unsere Aufgabe ist es, noch bevor Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen oder Lagerplätze errichtet werden, zu Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu beraten und zu entscheiden. Aber auch dann, wenn nach Unfällen ein rasches Eingreifen durch Sofortmaßnahmen und anschließende Wiederherstellung erforderlich ist, sind wir Ansprechpartner.

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AwSV allgemein - Anzeige Teil 1 Wasserrecht Formular B docx

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV - Formular B

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AwSV allgemein - Anzeige Teil 2 Wasserrecht Formular A docx

Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV - Formular A

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AwSV allgemein - Anzeige Teil 3 Wasserrecht Formular W docx

Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV

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AwSV allgemein - Anzeige Teil 4 Wasserrecht – Hinweise zum Ausfüllen und Datenschutz docx
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Flüssiggasbehälter - Überschwemmungsgebiet Antrag docx

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung Errichtung Flüssiggasbehälteranlage im Ü-Gebiet

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JGS - Anzeige Teil 1 Wasserrecht-Formular B docx

Jauche-Gülle-Silagesickersäfte

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JGS - Anzeige Teil 2 Wasserrecht - Formular JGS docx

Jauche-Gülle-Silagesickersäfte

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JGS - Anzeige Teil 3 Wasserrecht – Hinweise zum Ausfüllen und Datenschutz docx

Jauche-Gülle-Silagesickersäfte

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Ölanzeige Heizölverbraucheranlage Teil 1 Wasserrecht Formular B docx

Anzeige Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Formular B

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Ölanzeige Heizölverbraucheranlage Teil 2 Wasserrecht Formular H docx

Anzeige Anlage Lagerung Heizöl Formular H

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Ölanzeige Heizölverbraucheranlage Teil 3 Wasserrecht Hinweise zum Ausfüllen pdf

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Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Landratsamt Rottal-Inn
Wasserrecht
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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