Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.
Wenn Sie von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren wollen, stellen Sie bitte einen neuen elektronischen Antrag.
Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben), kreuzen Sie dies bitte im elektronischen Antragsformular an.
Anträge können von Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
Der gemeinsame Antrag für die Soforthilfe-Programme des Bundes bzw. des Freistaates Bayern kann ausschließlich online eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt hier:
Bitte stellen Sie den Antrag nur einmal. Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das für Sie einschlägige Antragsformular.
Unter Nr. 5 des Antragsformulars ist die Höhe des Liquiditätsengpasses konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie z. B. „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.
Anträge, die Sie per PDF oder per Post an die Bewilligungsbehörden senden, können ab sofort nicht mehr bearbeitet werden.
Nach der erfolgreichen Antragsstellung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde (für den Landkreis Rottal-Inn die Regierung von Niederbayern) bearbeitet und die Soforthilfe wird unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen.
Die Beratung ist nur für Fragen zum Sofortgeld nach der "Soforthilfe Corona"-Richtlinie des StMWi gedacht!
Auskünfte zum aktuellen Stand bereits eingereichter Anträge sind nicht möglich!
Für IHK-Mitglieder und Freiberufler:
Die IHK Niederbayern berät Sie unter www.ihk-niederbayern.de/corona
oder unter der Telefonnummer 0851 / 507 - 101
Für Handwerksbetriebe:
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz berät Sie unter www.hwkno.de/corona oder unter den Telefonnummern:
08561 9709-40 (Pfarrkirchen)
Weitere Hilfsmöglichkeiten und Informationen für Unternehmen finden Sie im Internet unter www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
Corona-Hotline Bayerische Staatsregierung
Tel.: 089/122 220
Erreichbarkeit: täglich 08:00 - 18:00 Uhr
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