Bauaufsicht und Sicherheitsrecht

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).

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Weitere Aufgaben:

  • Recht zur Baukontrolle
  • Sachverständige hinzuziehen,
  • Baueinstellungen und Nutzungsuntersagungen anordnen
  • Abbruch von ungenehmigten oder sicherheitsgefährdenden Bauten
  • Überwachung Bauvorhaben bei der Bauausführung
  • Überprüfung erforderlicher Bescheinigungen ( Anzeige der Nutzungsaufnahme und der Fertigstellung, Bestätigungen über Brandschutz und Standsicherheit)
  • Schnurgerüstabnahme
  • Verfolgung von baurechtlichen Ordnungswidrigkeiten
Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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08561/20-335, -336, -345


Telefax
08561/20-353


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Online-Abfrage Bauantrag

Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.