EU- und EWR-Staatsangehörige

Die Ausländerbehörde ist auch zuständig für EU- und EWR- Staatsangehörige. Unter anderem werden Bescheinigungen über das Daueraufenthaltsrecht ausgestellt. 

Es gilt:

  • EU: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • EWR: Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union inklusive Island, Norwegen und Liechtenstein
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