Wassergefährdende Stoffe

Egal ob Öl oder Jauche, Mist oder chemische Stoffe – wenn diese nicht richtig gelagert werden oder es zu Unfällen kommt, muss rasch gehandelt werden, um Gefahren für Umwelt und Wasser einzudämmen.

Unsere Aufgabe ist es, noch bevor Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen oder Lagerplätze errichtet werden, zu Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu beraten und zu entscheiden. Aber auch dann, wenn nach Unfällen ein rasches Eingreifen durch Sofortmaßnahmen und anschließende Wiederherstellung erforderlich ist, sind wir Ansprechpartner.

Formulare und Anträge

Formulare anzeigen
Alle Merkblätter und Formulare im Überblick
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
f
Flüssiggasbehälter - Überschwemmungsgebiet Antrag docx

Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung Errichtung Flüssiggasbehälteranlage im Ü-Gebiet

Download

Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Wasserrecht
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-349, -311, -312


Telefax
08561/20-353


E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen

Weiterführende Links
Wir sind da um zu helfen.