Deutsche Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen

Hier erfahren Sie alles zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung sowie zum Pass- und Meldewesen in unserem Landkreis.

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Die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde befasst sich in dieser Kategorie mit folgenden Aufgaben:

  • Einbürgerungen
  • Klärung des Erwerbs/Besitzes/Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Prüfung von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweise
  • Optionskinder: Vollzug des § 29 StAG

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Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung)
Einbürgerung - Infos des Bundesministerium des Inneren

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

 

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