Hier erfahren Sie alles zum Thema Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung sowie zum Pass- und Meldewesen in unserem Landkreis.
Die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde befasst sich in dieser Kategorie mit folgenden Aufgaben:
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Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.