Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024-2028

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rottal-Inn beschließt in seiner Sitzung am 24.04.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 – 2028. Rechtsgrundlage hierfür ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) i.V.m. der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration über die Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern (Jugendschöffenbekanntmachung) vom 27.10.2022, Az. E8 – 3221 E – 14870/2021 und B2 – 0143 – 2.

Die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rottal-Inn aufgestellte Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen wird eine Woche lang während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht beim Landratsamt Rottal-Inn, Amt für Jugend und Familie, Ringstr. 4 – 7, Gebäude 5, Zimmer 203, 84347 Pfarrkirchen, aufliegen.
Zeitraum der Auflegung: 02.05.2023 – 09.05.2023

Gegen die vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rottal-Inn aufgestellte Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Amtes für Jugend und Familie mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

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