Kinder- und Jugendgesundheit

Schuleingangsuntersuchung

In Bayern findet gemäß Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) für Kinder in den zwei Jahren vor ihrer Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auf Einladung des Gesundheitsamtes eine Schuleingangsuntersuchung (SEU) statt. Diese Untersuchung wird entweder als SEU im letzten Jahr vor Schulbeginn oder als reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im vorletzten Jahr vor Schulbeginn durchgeführt.

 

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Welche Vorteile bietet die Untersuchung?

Durch ihre gesetzliche Verpflichtung ist diese Untersuchung die einzige, die alle in Deutschland gemeldeten Kinder eines Jahrgangs erreicht. Damit bietet sie allen Kindern, unabhängig vom Sozial- und Migrationsstatus, die gleiche Möglichkeit, dass Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen erkannt werden und weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen veranlasst werden können. Im Rahmen dieser Untersuchung können auch Fragen der Eltern in Bezug auf die bevorstehende Einschulung geklärt und Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden. Sie ist damit nicht nur Verpflichtung, sondern für Eltern und Kinder eine große Chance.

Vorteile der rSEU gegenüber der herkömmlichen SEU

Der Untersuchungsumfang ist deutlich erweitert, so dass Kinder mit Entwicklungsdefiziten leichter erkannt und einer entsprechenden Förderung zugeführt werden können. Durch den früheren Untersuchungszeitpunkt (im Jahr vor dem Vorschuljahr) steht für eventuell notwendige Therapien oder spezielle Förderung ein längerer Zeitraum bis zur Einschulung zur Verfügung, in dem sich die Kinder zudem in einem für Förderungen besonders empfänglichen Alter befinden. Die Entwicklung des Kindes kann dann im Folgejahr in einer zweiten Untersuchung – falls gewünscht – nochmals überprüft werden.

Die bayernweite Einführung der rSEU, die zukünftig die herkömmliche SEU ersetzen wird, bedarf aufgrund der hohen Zahlen an zu untersuchenden Kindern etwas Zeit, so dass in der Umstellungsphase nicht alle Kinder bereits nach der rSEU untersucht werden können, sondern ein Teil noch die herkömmliche SEU erhält.

Welche Punkte sind für die Schuleingangsuntersuchung zu beachten?
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Unangemeldet kann keine Untersuchung erfolgen.
  • Die Schuleingangsuntersuchung findet am Gesundheitsamt des Landkreises Rottal-Inn statt.
  • Kommen Sie bitte pünktlich zum Termin, so können größere Ansammlungen im Wartebereich vermieden werden.
  • Die Begleitung Ihres Kindes ist nur durch einen Elternteil möglich, Geschwisterkinder mit Ausnahme von Säuglingen im Kinderwagen oder weitere Begleitpersonen können leider nicht anwesend sein.
  • Erscheinen Sie zum Termin in infektfreiem Zustand.
Was geschieht mit den erhobenen Daten?

Alle erhobenen Daten werden anonymisiert und zur weiteren statistischen Erfassung ohne Namen und Anschrift an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weitergeleitet. Somit können wichtige  Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand der Kinder in Bayern, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, gewonnen werden.

Eine Weitergabe an andere Stellen wie z. B. die Schule erfolgt nur, wenn ein Befund erhoben wird, der für die Unterrichtsgestaltung von Bedeutung ist (z. B. das Angewiesensein Ihres Kindes auf einen Rollstuhl). Wünschen die Eltern eine weitreichendere Information der Schule, so ist dies nur mit dem schriftlichen Einverständnis erlaubt.

Neugeborenenscreenings

Blutuntersuchung auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen (Stoffwechselscreening)
Warum wird ein solches Stoffwechselscreening durchgeführt?

Angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen sind zwar sehr selten, sie haben aber in der Regel schwere Folgen – oft schon im Kindesalter. Keine oder spät einsetzende Behandlung können schwere geistige und körperliche Behinderungen verursachen. Ziel ist es, Kinder mit diesen Erkrankungen sehr früh zu diagnostizieren. Damit verbessert sich die Chance, dass diese Kinder, trotz ihrer Krankheit, ein normales Leben führen können. Die Blutuntersuchung sollte nach Möglichkeit bei jedem Neugeborenen im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen werden.

Hörscreening
Warum wird ein Hörscreening durchgeführt?

Eins von 1000 Kindern kommt in Deutschland mit einer schweren Hörstörung zur Welt. Je länger der Hörverlust verborgen bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand in der Sprachentwicklung aufzuholen. Die Untersuchung ist für das Baby völlig schmerzfrei und in keiner Weise belastend. Das Hörscreening sollte idealerweise um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor der Entlassung aus der Geburts- bzw. Kinderklinik erfolgen. Die frühzeitige Untersuchung kann einem Kind dauerhafte Schäden ersparen.

Impfbuchkontrolle der 6. Klassen

Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums eine jährliche Impfbuchdurchsicht bei allen Schülern der 6. Klassen durch. Ziel dieser Aktion ist es, das Bewusstsein um die Bedeutung von Impfungen zu erneuern und auf Impflücken hinzuweisen. Sie kann dazu beitragen, den Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten in unserer Region weiter zu verbessern. Durch hohe Durchimpfungsraten ist eine örtliche und zum Teil weltweite Ausrottung einzelner Krankheitserreger erreichbar.

Seit dem 01.01.2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet.

 

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Wie wird die Impfbuchkontrolle durchgeführt?

In Zusammenarbeit mit den Schulen werden Kopien der Impfbücher eingesammelt und durch das Gesundheitsamt eingesehen. Optional wird die Möglichkeit einer datenschutzgerechten digitalen Übermittlung angeboten. Im Anschluss daran bekommt jedes Kind eine Empfehlung ausgestellt, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind. Die Eltern erhalten dazu über die Klassenleitungen zu gegebener Zeit ein ausführliches Elternanschreiben. Die erhobenen Daten bei der Impfbuchkontrolle werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Das Vorgehen der Impfbuchdurchsicht und der statistischen Erfassung ist mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern abgestimmt.

Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).

Impfungen an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden aktuell nicht angeboten.

Datenschutz

Es werden im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert. Die Impfbuchkopien werden nach Auswertung sofort vernichtet bzw. die elektronisch übermittelten Daten gelöscht. Für die Rückgabe der Impfempfehlung wird auf dem Umschlag der Name des Schülers vermerkt. Dieser wird jedoch nicht gespeichert. Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreis-Ebene werden anonyme Strichlisten mit Ergebnissen der Impfbuchkontrollen geführt und diese werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf bayerischer Ebene zusammengeführt.

Die jährlichen, anonym erfassten Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind einsehbar unter www.bestellen.bayern.de (Stichwort Gesundheitsreport)

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