Bis auf Weiteres bleibt der Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle in Eggenfelden bei einer 2-Tage-Woche.
Demnach ist die Zulassung für den Parteienverkehr ab sofort ausschließlich montags und donnerstags zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die angepassten Erreichbarkeiten gelten vorerst bis auf Weiteres.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann ausschließlich online erfolgen (s. Schaltfläche unten: "Online-Terminvereinbarung").
Wir bitten Sie um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage die postalische Zustellung der entsprechenden Unterlagen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Aufgabenbereiche der Kfz-Zulassungsstellen Pfarrkirchen und Eggenfelden. Besuchen Sie hierzu auch das Online-Portal, mit welchem sich zahlreiche Angelgenheiten auch online abwickeln lassen.
inkl. Auflistung aller notwendigen Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden.
Notwendige Unterlagen
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Entstehende Kosten
evtl. zusätzlich
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Notwendige Unterlagen
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Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
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Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Notwendige Unterlagen
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Neufahrzeuge:
Gebrauchtfahrzeuge:
Achtung!
Ihr Fahrzeug (egal ob neu oder gebraucht) ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen. FiN Prüfung auch durch amtlich anerkannten Sachverständigen möglich.
Hinweise zu den ausländischen Fahrzeugpapieren:
Ausländische Fahrzeugdokumente sind immer im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Fehlen diese teilweise oder sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorzulegen, dass gegen eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland trotz fehlender Papiere keine Bedenken bestehen. Die Bestätigung ist ggf. in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen sich vor der Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs mit einem Sachbearbeiter der KFZ-Zulassung in Verbindung zu setzen, da wir hier nicht nicht auf alle Besonderheiten eingehen können.
Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Auch online möglich: Onlinezulassung
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Entstehende Kosten
evtl. zusätzlich
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Auch online möglich: Onlinezulassung
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Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
(+evtl. zzgl. neuer Brief, oder Umtausch alter Papiere)
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Hinweis:
Nach § 12 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) kann eine neue Zulassungsbescheinigung II erst nach Ablauf einer Aufbietungsfrist ausgestellt bzw. ausgehändigt werden. Sie erhalten deshalb Ihre Zulassungsbescheinigung II nach Antragstellung erst in ca. 4 Wochen ausgehändigt. In dieser Zeit können keine zulassungsrechtlichen Vorgänge mit Ihrem Fahrzeug getätigt werden.
Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
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Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
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Wichtige Hinweise:
Kurzzeitkennzeichen werden nur für abgemeldete Fahrzeuge ausgegeben!
Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Geltungsdauer von max. 5 Tagen zugeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Wirksamkeit und kann verschrottet werden.
Kurzzeitkennzeichen gelten für den Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung haben, wird das Kennzeichen auf Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn beschränkt. Zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) angefahren werden.
Sollte Ihr Fahrzeug weder eine EG-Typengenehmigung noch eine Einzelgenehmigung („Betriebserlaubnis“) haben, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) ausgeführt werden.
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Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
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Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
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Achtung!
Ihr Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen.
Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
evtl. internationaler Zulassungsschein 10,50€
Notwendige Unterlagen
Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken
liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Rottal-Inn vornehmen lassen.
Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:
Wichtige Hinweise:
Der Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Notwendige Unterlagen
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Entstehende Kosten
Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.
Telefonische Terminvereinbarung mit Sachbearbeitern notwendig!
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Kfz-Zulassungsstelle
Industriestraße 18
84347 Pfarrkirchen
Telefon
08561/20-800 (Info)
Telefax
08561/20-820
E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie
13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Kfz-Zulassungsstelle
Pfarrkirchener Straße 97
84307 Eggenfelden
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08561/20-800
Telefax
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Montag und Donnerstag (vorherige Online-Terminvereinbarung notwendig)
08:00 - 11:30 Uhr sowie
13:30 - 16:00 Uhr