Wichtige Hinweise
Zulassungsstelle Eggenfelden: 2-Tage-Betrieb

Bis auf Weiteres bleibt der Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle in Eggenfelden bei einer 2-Tage-Woche.
Demnach ist die Zulassung für den Parteienverkehr ab sofort ausschließlich montags und donnerstags zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die angepassten Erreichbarkeiten gelten vorerst bis auf Weiteres.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann ausschließlich online erfolgen (s. Schaltfläche unten: "Online-Terminvereinbarung").

Termin online vereinbaren

Hinweis

Wir bitten Sie um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Lage die postalische Zustellung der entsprechenden Unterlagen etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kfz-Zulassungsstelle

Hier finden Sie einen Überblick über alle Aufgabenbereiche der Kfz-Zulassungsstellen Pfarrkirchen und Eggenfelden. Besuchen Sie hierzu auch das Online-Portal, mit welchem sich zahlreiche Angelgenheiten auch online abwickeln lassen.

Aufgabenbereiche

inkl. Auflistung aller notwendigen Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden.

Zulassung eines Neufahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer *
  • Versicherungsbestätigung (sog. EVB)
  • Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenhemigung: Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftemandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handesregisterauszug u. Ausweis d. Fahrzeughalter/ des Vollmachtgebers.
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 27,60 €

evtl. zusätzlich

  • 12,80 € für Wunschkennzeichenreservierung
  • 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
  • 15,30 € für die Erfassung von Daten bei nicht getypten Fahrzeugen
  • 39,50 € für die Erteilung einer Einzelgenehmigung

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Umschreibung eines im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer *
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) + Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis d. Halters / Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 19,90 € (bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • 30,20 € (bei abgemeldeten Fahrzeugen oder wenn eine Änderung des Kennzeichens oder Umstellung auf Saisonkennzeichen gewünscht wird)
    evtl. zusätzlich
  • 12,80 € für Wunschkennzeichenreservierung (gilt auch, wenn einem stillgelegtem Fahrzeug das bisherige Kennzeichen wieder zugeteilt wird)
  • 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
  • Gebühren für Zuteilung neuer Fahrzeugpapiere (3,80 - 5,10€)

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Umschreibung eines nicht im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer *
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Zulassungsbescheinigung II (KfZ-Brief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein  bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichenschilder
  • bei außer Betrieb gesetztem Fahrzeug: Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Teilnahmeerklärung zum Lastschrift-Einzugsverfahren für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 27,60 €
  • zzgl. 2,60 € bei Halterwechsel bzw. 0,60 € ohne Halterwechsel evtl. zusätzlich
  • 12,80 € für Wunschkennzeichenreservierung
  • 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
  • 15,30 € für die Erfassung von Daten bei nicht getypten Fahrzeugen

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs (Importfahrzeuge)

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer *
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung im Original (Kaufvertrag bzw. Rechnung)
  • bei Import aus Nicht EU-Staat: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörden
  • bei Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Staat: Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs *
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lanstschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten, sowie Ausweis d.Vollmachtgebers/ Kfz-Halters
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten*
  • Info Einfuhr aus dem Ausland *

* Hier geht's zu den Formularen


Neufahrzeuge:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • Bestätigung des Importeurs, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das Fahrzeug weder in Deutschland noch in einem anderen Staat zugelassen war


Gebrauchtfahrzeuge:

  • Ausländische Fahrzeugdokumente im Original
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) ; bei Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung: Gutachten nach § 13 EG-FGV bzw. § 21 StVZO
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung sowie bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung
  • bei zugelassenem Fahrzeug: KFZ-Schein und Nummernschilder
  • bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung

 

Achtung!

Ihr Fahrzeug (egal ob neu oder gebraucht) ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen. FiN Prüfung auch durch amtlich anerkannten Sachverständigen möglich.

 

Hinweise zu den ausländischen Fahrzeugpapieren:

Ausländische Fahrzeugdokumente sind immer im Original der Zulassungsbehörde vorzulegen. Fehlen diese teilweise oder sind nicht mehr vorhanden, so ist eine Bestätigung der ausländischen Behörde vorzulegen, dass gegen eine Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland trotz fehlender Papiere keine Bedenken bestehen. Die Bestätigung ist ggf. in deutscher Übersetzung vorzulegen.

 

Wir empfehlen Ihnen sich vor der Zulassung eines bisher nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs mit einem Sachbearbeiter der KFZ-Zulassung in Verbindung zu setzen, da wir hier nicht nicht auf alle Besonderheiten eingehen können.


Entstehende Kosten

  • 31,40 €
    evtl. zusätzlich
  • 12,80 € für Wunschkennzeichenreservierung
  • 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
  • 15,30 € für die Erfassung von Daten bei nicht getypten Fahrzeugen
  • 39,50 € bei einer zusätzlichen Erteilung einer Einzelgenehmigung

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter

Auch online möglich:  Onlinezulassung


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer *
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk (das bisherige Kennzeichen kann, wenn es bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde, weiterverwendet werden) 
  • ggf. Vollmacht *des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers/ Kfz-Halters
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 12,50 €, bei Änderung des Kennzeichens oder Umstellung auf Saisonkennzeichen 29,90 €

evtl. zusätzlich

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde

Auch online möglich:  Onlinezulassung

Notwendige Unterlagen

  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 7,50 € bei Kennzeichenreservierung zum Zwecke der Wiederzulassung zusätzlich 2,60 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

(+evtl. zzgl. neuer Brief, oder Umtausch alter Papiere)

Berichtigung der Kfz-Papiere bei Adress- und Namensänderung

Notwendige Unterlagen

  • geänderter Personal- bzw. Reispass bzw. Meldebescheinigung oder bei Namensänderung Auszug aus dem Familienbuch
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


Entstehende Kosten

  • 12,00 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Berichtigung der Kfz-Papiere nach technischen Änderungen

Notwendige Unterlagen

  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • TÜV-Gutachten über die Änderung bzw. bei KAT-Nachrüstung: Einbaubescheinigung der ausführenden KFZ-Werkstätte und ABE des KAT 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ggf. Vollmacht * des Halters sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Halters /Vollmachtgebers

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 12,00 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) nach Verlust

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung


Entstehende Kosten

  • 12,00 €
  • ggf. zuzüglich 30,70 € für Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung I)

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I 
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des KFZ-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, dass diese Erklärung vor einem Notar oder einem extra bestellten Bediensteten der Zulassungsbehörde abzugeben ist. Bitte dafür telefonisch direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter einen Termin ausmachen.

Hinweis:

Nach § 12 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) kann eine neue Zulassungsbescheinigung II erst nach Ablauf einer Aufbietungsfrist ausgestellt bzw. ausgehändigt werden. Sie erhalten deshalb Ihre Zulassungsbescheinigung II nach Antragstellung erst in ca. 4 Wochen ausgehändigt. In dieser Zeit können keine zulassungsrechtlichen Vorgänge mit Ihrem Fahrzeug getätigt werden.

 

Entstehende Kosten

  • Aufbietung: 13,80 €
  • Ersatzausstellung der ZB II: 15,50 €
  • Eidesstattliche Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Umstellung auf Saisonkennzeichen bzw. Änderung des Saisonzeitraums

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (des Halters)
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Kfz. Halters /Vollmachtgebers
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • ab 27,90 € Grundgebühr, evtl.neuer Brief, Umtausch alter Papiere

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Änderung des Kennzeichens (Umkennzeichnung)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Vollmachtgebers / Kfz-Halters
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • ab 28,20 € - evtl. zusätzlich (Gebühr für neuen Brief oder Umtausch alter Papiere)
  • 10,20 € für Wunschkennzeichen
  • 2,60 € für Reservierung

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Fahrzeugen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
  • Nachweis der Fahrzeugdaten durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung I (Kfz-Schein) oder II (Kfz-Brief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
  • Info Kurzzeitkennzeichen *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 13,10 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

 

Wichtige Hinweise:

Kurzzeitkennzeichen werden nur für abgemeldete Fahrzeuge ausgegeben!

Das Kurzzeitkennzeichen wird für eine Geltungsdauer von max. 5 Tagen zugeteilt. Nach Ablauf der Gültigkeit verliert das Kennzeichen seine Wirksamkeit und kann verschrottet werden.

Kurzzeitkennzeichen gelten für den Verkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung haben, wird das Kennzeichen auf Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn beschränkt. Zur Beseitigung von bei der Prüfung/Untersuchung festgestellten Mängeln darf die nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) angefahren werden.

Sollte Ihr Fahrzeug weder eine EG-Typengenehmigung noch eine Einzelgenehmigung („Betriebserlaubnis“) haben, dürfen nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Gebietes des Landkreises Rottal-Inn oder einem angrenzenden Bezirk (in Deutschland) ausgeführt werden.

Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für Sammler von Oldtimern Anschrift

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Antragsstellers
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KfZ-Steuer *
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Fahrzeugpapiere
  • Gutachten für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Mindestalter der Fahrzeuge: 30 Jahre ab EZ-Datum
  • Info Oldtimerkennzeichen *

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 102,90 €, jedes weitere Fahrzeug: 10,50 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für das KFZ-Gewerbe

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers / Antragsstellers
  • SEPA-Lastschriftmandat * zum Einzug der KfZ-Steuer
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (erhältlich beim Kraftfahrt-Bundesamt)
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten 
  • Gewerbeanmeldung
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen

* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 102,90 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (internationale Zulassung)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • SEPA-Lastschriftmandat * zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • KFZ-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
  • bei zugelassenen Fahrzeugen: KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichen
  • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung II mit Abmeldevermerk
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, SEPA-Lastschriftenmandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis des Vollmachtgebers /Kfz-Halters

* Hier geht's zu den Formularen

Achtung!

Ihr Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen.


Entstehende Kosten

  • ab 34,60 € (zzgl. Gebühr bei Ausstellung neuer Brief o. Umtausch alter Papiere)

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

evtl. internationaler Zulassungsschein 10,50€

Erteilung der Betriebserlaubnis für zulassungsfreie und nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Betriebserlaubnis-Vordruck
  • ggf. TÜV-Gutachten


Entstehende Kosten

  • 39,50 €

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Zulassungen für andere Landkreise

Sollte Ihr Hauptwohn- oder Betriebssitz in den Zulassungsbezirken

  • Landkreis Deggendorf
  • Landkreis Dingolfing-Landau
  • Landkeis Kehlheim
  • Landkreis Landshut
  • Landkreis Straubing-Bogen
  • Landkreis Regen
  • Landkreis Passau
  • Stadt Passau
  • Stadt Straubing

liegen, dann können Sie diverse Zulassungsvorgänge auch bei der Zulassungsbehörde des Landkreises Rottal-Inn vornehmen lassen.


Folgende Zulassungsvorgänge sind möglich:

  • Zulassungen von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
  • Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
  • Außerbetriebsetzungen
  • Wiederzulassungen nach vorheriger Außerbetriebsetzung
  • Änderung von Kennzeichenarten (z. B. Saisonkennzeichen)
  • Änderung von Halter- oder Fahrzeugdaten

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohn- bzw. Betriebssitzes bleibt weiterhin bestehen, auch wenn Sie die Zulassung durch das Landratsamt Rottal-Inn durchführen lassen
  • Die Fahrzeuge erhalten immer ein Kennzeichen der eigentlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Wunschkennzeichen können verwendet werden. Bitte halten Sie Ihre PIN bereit
  • Sollte für Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung notwendig sein, kann die Zulassung hier nicht durchgeführt werden.
  • Im Falle von Gebührenrückständen kann der Vorgang nicht abgewickelt werden. In diesen Fällen wird an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen.
Veräußerung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges

Der Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges ist der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeuges, Namen, Vornamen und die vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Umschreibung eines nicht im Landkreis Rottal-Inn zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Zulassungbescheinigung II (Kfz-Brief)
  • Versicherungsbestätigung (sog. eVB)
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung, bei SP-pflichtigen Fahrzeugen auch Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung
  • ggf. Vollmacht * des Halters mit Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse und ggf. bestehende Gebührenrückstände des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, sowie Ausweis des Bevollmächtigten + Ausweis der Kfz-Halters/ Vollmachtgebers
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung * und Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • bei Kennzeichenwechsel: Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung II (KfZ-Brief)


* Hier geht's zu den Formularen


Entstehende Kosten

  • 17,60 € (bei Kennzeichenbeibehalt)
  • 28,20 € (bei Kennzeichenwechsel)
  • ggf. 12,60 € für Wunschkennzeichenreservierung
  • ggf. 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung

Nach der einschlägigen Gebührenordnung (GebOSt) sind im Einzelfall Abweichungen möglich.

Ihre Ansprechpartner in der Kfz-Zulassungsstelle

Telefonische Terminvereinbarung mit Sachbearbeitern notwendig!

Ansprechpartner
Simone Limmer
Zuständigkeit
Info Allgemein, Kontakt Pfarrkirchen Bürgerinformation Telefonvermittlung
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
E05
Telefon
+49 8561 20-801
Telefax
+49 8561 2077815
Ansprechpartner
Marianne Birkl
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Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-814
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Michaela Engleder
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
KFZ/EG Schalter 5
Telefon
+49 8561 20-861
Telefax
+49 8561 20-77813
Ansprechpartner
Anneliese Felixberger
Zuständigkeit
Vergabe roter Dauerkennzeichen
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Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-811
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Manuela Gschneidner
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-818
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Roland Hager
Zuständigkeit
Adressanzeigen bei Umschreibungen, Veräußerungsanzeigen
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Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-801
Telefax
+49 8561 2077800
Ansprechpartner
Manuela Kammermeier
Zuständigkeit
Briefaufbietung (ZBII) Ausnahmegenehmigungen
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-822
Telefax
+49 8561 2077822
Ansprechpartner
Jenny Kastenkow
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-813
Telefax
+49 8561 20-77813
Ansprechpartner
Helga Lagleder
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-817
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Gerlinde Schmied
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-816
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Elisabeth Sonnleitner
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-815
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Dagmar Stranzinger
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-812
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Ursula Stürner
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
KFZ/EG Schalter 3-4
Telefon
+49 8561 20-864
Telefax
+49 8561 20-77813
Ansprechpartner
Martina Würdinger
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-800
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Alexander Elender
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-827
Telefax
+49 8561 20-820
Ansprechpartner
Gabriele Birneder
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-801
Telefax
+49 8561 20-77812
Ansprechpartner
Tanja Steiger
Kontaktdaten anzeigen Kontaktdaten verbergen
Zimmernummer
Halle
Telefon
+49 8561 20-801
Telefax
+49 8561 20-77812
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Kfz-Zulassungsstelle
Industriestraße 18
84347 Pfarrkirchen


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Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr sowie

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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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