Mit dem wachsenden Aufgabengebiet wurde in den Zwanziger Jahren eine Einstufung in die mittlere Beamtenlaufbahn erreicht. In der im Jahre 1920 vom Landschaftsministerium herausgegebenen Musterdienstanweisung wurde, neben dem Obstbau, die Pflege des gesamten Gartenbaues, insbesondere des Gemüsebaues, der Samengewinnung und die Obst- und Gemüseverwertung verankert. Die Dienstanweisung des Jahres 1936 nennt bereits alle wesentlichen Aufgaben, die auch heute zutreffend sind, und regelt auch einheitlich die Titelfrage. Ab diesem Zeitpunkt nannten sich sämtliche Bezirksgärtner - in Anlehnung an die Regierungsfachberater - jetzt auch Bezirksfachberater. Ab 1939 erfolgte nach der Umbenennung der Bezirke in Landkreise die Benennung: "Kreisfachberater".
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