Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird und eine persönliche Kennung/PIN zur Online-Abfrage wurden Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.
Laut Digitaler Bauantragsverordnung müssen Bauanträge – abweichend von Art. 64 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der besagt, dass Bauanträge schriftlich bei der Gemeinde einzureichen sind – ab dem 01.02.2023 bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Dies bedeutet, dass die erste Anlaufstelle für die Abgabe eines Bauantrags ab sofort das Landratsamt Rottal-Inn ist und nicht mehr die jeweilige Gemeinde. Im Bedarfsfall sind die jeweils zuständigen Gemeinden nach wie vor beratend tätig.
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Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltungsbehörde samt aller Außenstellen, dazu zählt auch die Zulassungsstelle, am Montag, den 3. August 2026 aufgrund einer Personalveranstaltung ganztägig geschlossen bleibt. Bereits vereinbarte Termine sind davon nicht betroffen und finden wie geplant statt. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen der Zulassungsstelle – darunter Fahrzeugan- und -abmeldungen – jederzeit online unter www.rottal-inn.de/ikfz erledigt werden können.