Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.
Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. der Minimierung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.
Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.
Im Landkreis werden derzeit 29 Anlagen betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie unterfallen und für die das Landratsamt Rottal-Inn zuständig ist. Eine Anlage im Landkreis, die Deponie Asbach, fällt hinsichtlich der Überwachung in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Alle Veröffentlichungen zu den einzelnen Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie finden Sie auf der Unterseite in Anlage 3 zum Überwachungsprogramm.
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Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltungsbehörde samt aller Außenstellen, dazu zählt auch die Zulassungsstelle, am Montag, den 3. August 2026 aufgrund einer Personalveranstaltung ganztägig geschlossen bleibt. Bereits vereinbarte Termine sind davon nicht betroffen und finden wie geplant statt. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen der Zulassungsstelle – darunter Fahrzeugan- und -abmeldungen – jederzeit online unter www.rottal-inn.de/ikfz erledigt werden können.