Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Anlagen) - Veröffentlichungen

Die Industrieemissions-Richtlinie ist eine Richtlinie der Europäischen Union mit Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen und bündelt sieben Vorläufer-Richtlinien mit Bezug zu Industrieemissionen.

Das Ziel der Richtlinie liegt in der Vermeidung bzw. der Minimierung von Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen. Zu diesem Zweck müssen die Industrieanlagen "beste verfügbare Techniken" (BVT, engl. BREF) anwenden.

Um welche Anlagen es sich dabei im Einzelnen handelt, ist in dem Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt.

Im Landkreis werden derzeit 29 Anlagen betrieben, die der Industrieemissions-Richtlinie unterfallen und für die das Landratsamt Rottal-Inn zuständig ist. Eine Anlage im Landkreis, die Deponie Asbach, fällt hinsichtlich der Überwachung in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. 

Gesetzliche Grundlagen

  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-RL
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), insbesondere § 10 Abs. 8a BImSchG (öffentliche Bekanntmachung von Genehmigungsbescheiden) und § 52 a BImSchG (Anlagenüberwachung)
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