Das Wappen des Landkreises Rottal-Inn

Der damalige Kreistag hat sich die Sache nicht leicht gemacht im Jahre 1972. Neben den obligaten Kreisausschusssitzungen, in denen die Thematik vorbehandelt wurde, waren drei weitere Kreistagssitzungen notwendig, um sich auf das Wappen in der jetzigen Form zu einigen. 

Die endgültige Fassung der Wappenbeschreibung lautet: „Durch einen schmalen, nach links gerichteten blauen Wellenschrägbalken geteilt in Silber und Gold; oben ein feuerspeiender roter Pantherrumpf, unten ein nach links gerichtetes steigendes rotes Pferd."

Dabei symbolisiert der Panther die Zugehörigkeit des Kreisgebietes zum ehemaligen Viztumamt an der Rott, das Pferd deutet auf das Rottal hin, der blaue Wellenschrägbalken bezieht sich auf das Inntal.

Das Landkreiswappen
Die Entstehungsgeschichte

In der Kreistagsdiskussion wurden zur Gestaltung des Wappens abweichende Meinungen vorgebracht. Kreisrat von Sommoggy fand es nur gerecht, wenn zum Ausgleich dafür, dass Pfarrkirchen als Kreissitz bestimmt wurde, das Wappen des bisherigen Landkreises Eggenfelden Verwendung finden würde. Kreisrat Poisl wollte in das Wappen noch den Gartlberg mit einbezogen sehen. Die Kreisräte Osterholzer und Sextl meinten, dass der Entwurf des Wappens mit zu vielen Motiven ausgestattet ist.

Schließlich einigte man sich darauf, den Landrat zu beauftragen, mit der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns und mit dem Bayerischen Innenministerium Verbindung aufzunehmen und dem Kreistag mehrere Entwürfe vorzulegen.

In der 2. Sitzung des Kreistags am 30.8.1972, in der sich übrigens die Kreisräte mit 48:9 Stimmen beim Namen des neuen Landkreises auf „Rottal-Inn" einigten (Rott-Inn wurde mit 36:20 Stimmen abgelehnt), wurden Unterlagen für die Gestaltung des Wappens, geliefert durch Kreisheimatpfleger Eder, vom damaligen Landrat Mayer vorgestellt. Der Kreisausschuss hatte sich bereits vorher einhellig für ein Wappen mit dem roten Panther, dem Pferd, der Brücke und dem Uttenschwalb ausgesprochen. 

In der Kreistagssitzung vom 21.12.1972 ging es erneut um das Wappen. Kreisheimatpfleger Eder bekam das Wort und stellte einen neuen Entwurf vor. Doch die Meinungen über die Farben und die Stellung des Pferdes gingen auseinander. Die Fraktion der CSU konnte sich nicht mit dem vielen Rot anfreunden und so schlug Kreisrat Weideneder vor, einmal das Pferd in weiß und ein anderes Mal in schwarz zu bringen. Kreisrat Murauer stieß sich an der Haltung des Pferdes und brachte zum Ausdruck, dass der das Wappen diagonal durchziehende Wellenbalken den Inn darstellen solle. Kreisrat Weindl fand das Pferd nicht rottalerisch, da es zu schwer geraten sei. Dem schloss sich Kreisrat Eiblmaier an. Kreisrat Weber hingegen meinte, das Wappen solle so belassen werden, wie es Heimatpfleger Eder vorgeschlagen habe. Kreisrat Loher entgegnete darauf sofort, dass das Rottaler Pferd von eleganter Art sei und das Pferd im Wappen diesen Vorstellungen ganz und gar nicht entspreche.

So ging es noch eine Weile munter dahin. Kreisrat v. Sommoggy meinte gegen Schluss der Debatte, dass ihn die ganze Angelegenheit an das Loreley-Lied „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten" erinnere. Er sei froh, dass das Pferd noch als solches zu erkennen sei. Im Protokoll ist vermerkt, dass er damit immerhin einen Beitrag zur Betätigung der Lachmuskeln seiner Kollegen lieferte.

Kreisrat Miller beantragte dann folgenden Beschluss, der mit 48:5 Stimmen die Mehrheit fand:

Der Entwurf von Kreisrat Reinhart, Passau, der auf Grund eines Vorschlages der Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns vom 16.10.1972 gefertigt worden ist, wird dem Bayer. Staatsminsterium des Innern zur Entscheidung vorgelegt.

Das Wappen soll bestehen aus einem wachsenden, feuerspeienden roten Panther auf goldenem Grund im oberen Teil, unten ein nach links gerichtetes steigendes rotes Pferd auf goldenem Grund sowie einem schmalen, linksgerichteten blauen Schrägbalken.

Die Farbe der Fahne soll rot, blau und gold sein.

Die Beschreibung des beschlossenen Wappens lautet nach heraldischen Gesichtspunkten wie folgt:
„In gold ein schmaler, linksgerichteter blauer Schrägwellenbalken, oben ein feuerspeiender roter Pantherrumpf, unten ein nach links gerichtetes steigendes rotes Pferd."

Nun war man schon relativ weit gekommen, nur noch einer Kreistagssitzung am 21.2.1973 im Bayern-Saal des Gasthauses Kerscher in Gangkofen bedurfte es. Wieder war das Thema „Kreiswappen und Kreisfarben" der Punkt 1 der öffentlichen Sitzung.

Aus der Rede von Landrat Ludwig Mayer, aufgeschrieben im Sitzungsprotokoll:

„Dieser Punkt, so meint der Landrat, stehe heute schon zum soundsovielten Male auf der Tagesordnung. Schon in seiner letzten Sitzung habe der Kreistag einen Beschluss gefasst. Nachdem immer wieder das Pferd kritisiert worden war, habe er heute eine Schultafel aufstellen lassen. Damit solle jedem, der am Pferd etwas auszusetzen hätte, die Möglichkeit gegeben werden, das Pferd zu zeichnen."

Es fand sich nun aber niemand mehr, der sich dazu kritisch äußern wollte, so dass die Schultafel nicht benötigt wurde.

Kreisheimatpfleger Eder erläuterte einige redaktionelle Änderungen, die sich durch die Einschaltung des Bayerischen Staatsarchivs ergeben hatten. Zum einen betreffe es das Pferd und zum anderen die Farben. Beim Pferd wäre nicht nur die Gangart geändert, sondern auch der Schmuck am Huf entfernt worden. Das Bayerische Staatsarchiv hätte sich auch am goldenen Grund für den Panther gestoßen, da der Panther in der Heraldik stets einen silbernen Grund habe.

Auf die Frage des Landrats, ob das Pferd den Ansprüchen genüge, ist vom Kreistag nur Zustimmung zu hören (die drohende Schultafel!).

Endgültig wurde dann mit 51:0 Stimmen beschlossen:

  • Der Kreistag nimmt das Wappen in der vorgelegten Form an.

  • Die endgültige Fassung der Wappenbeschreibung lautet: „Durch einen schmalen, nach links gerichteten blauen Wellenschrägbalken geteilt in Silber und Gold; oben ein feuerspeiender roter Pantherrumpf, unten ein nach links gerichtetes steigendes rotes Pferd."

  • Der Panther symbolisiert die Zugehörigkeit des Kreisgebietes zum ehemaligen Viztumamt an der Rott, das Pferd deutet auf das Rottal hin, der blaue Wellenschrägbalken bezieht sich auf das Inntal.

  • Die Fahne des Landkreises soll die Farben Blau, Rot, Gold und Silber enthalten.

 

So und nicht anders hat es sich zugetragen bei der Entstehung unseres Landkreiswappens im Jahre 1972. 

Die Regierung von Niederbayern hat dann im Oktober 1973 das Wappen schriftlich bestätigt. Historisch und ästhetisch stellt es eine geglückte Lösung dar.

Verwendung des Landkreiswappens

Das Wappen als hoheitliches Zeichen des Landkreises darf grundsätzlich nur vom Landkreis selbst eingesetzt werden.

Gemäß Geschäftsordnung des Kreistages vom 12.05.2014 ist der Landrat im Rahmen der laufenden Angelegenheiten bzw. der ihm übertragenen Angelegenheiten für die Genehmigung der Verwendung des Landkreiswappens zuständig.

Um den Charakter als Hoheitszeichen zu wahren, darf das Landkreiswappen nur mit zweckgebundener Genehmigung durch das Landratsamt Rottal-Inn verwendet werden. 
Eine gewerbliche Nutzung des Landkreiswappens ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

 

Soweit Sie eine Genehmigung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte mit folgendem Formular an das Landratsamt Rottal-Inn. 

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