Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird auf Antrag eines Elternteils Beistand.
Es berät und unterstützt Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, bei:
Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung und Beurkundung, Feststellungsklage
Ermittlungen zu Aufenthalt und Einkommen des Unterhaltspflichtigen, Aufforderung zum Erteilen von Auskunft (Inverzugsetzen), Berechnung des Unterhaltsanspruchs, Aufforderung zur Beurkundung und Zahlung, Auseinandersetzung bei strittigen Positionen mit dem beauftragten Elternteil/Unterhaltspflichtigen/Anwalt, gerichtliche Verfahren (Fertigung von Schriftstücken, z. B. Klageantrag, Erwiderungen, Wahrnehmung der Prozesstermine, Einlegung von Rechtsmitteln, Vorarbeiten zur Durchführung der Zwangsvollstreckung), Zahlungskontrolle, Abrechnung mit Anspruchberechtigten und Leistungsträgern, Vermittlungsgespräche (z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen), Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Lohnpfändungen), Erstattung von Strafanzeigen
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen (gemeinsame elterliche Sorge), Erteilung von vollstreckbaren Urkunden ("Titelumschreibungen"), Führung des Sorgerechtsregisters (Urkunden registrieren, Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativteste ausstellen)
Dies sind vorrangig Unterhaltsansprüche, Ansprüche auf Sozialleistungen (Renten, Ausbildungshilfen u. a.), Erbansprüche, Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft, Einwilligung/Ersetzung der Einwilligung zur Adoption, Einwilligung in Namensänderung, Vertretung bei Rechtsgeschäften unter Beachtung der Bestimmungen des BGB, Verträge des Mündels werden erst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam
Zusammenwirken mit anderen Bereichen des Jugendamts (Antrag auf Hilfen zur Erziehung nach den Bestimmungen §§ 27 ff. 35a SBG VIII, Anspruch auf Wunsch- und Wahlrecht gem. § 5 SGB VIII, Beteiligung und Mitwirkung bei der Hilfeplangestaltung nach § 36 SGB VIII)
Bestimmung von Wohnort und Wohnung, Unterbringung bei Pflegepersonen, Verwandten, in Einrichtungen der Jugendhilfe etc.
Zustimmung zu Operationen, Zustimmung zu Impfungen, Bluttransfusionen u. a., Veranlassung und Durchführung notwendiger medizinischer Untersuchungen, ggf. Kontrolle fachärztlicher Vorstellungen, Beantragung medizinischer Hilfsmittel
Entscheidung über Bildungseinrichtung, Berufsausbildung
Dabei Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des Jugendlichen
Anlegen eines Vermögensverzeichnisses, Sicherung des Mündelvermögens
Einhaltung von Meldepflichten, Beantragung Kinderausweis, Teilnahme an Gerichtsverfahren jeglicher Art gegen Mündel oder Pfleglinge als gesetzliche Vertreter.
Das Amt für Jugend und Familie Rottal-Inn wird Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgesehenen Fällen.
Dabei regelt es alle notwendigen Angelegenheiten für das Mündel in Wahrnehmung der Personen-und Vermögenssorge:
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