Bauleitplanung

Das Landratsamt ist bei der gemeindlichen Bauleitplanung beteiligt. Es genehmigt die Flächennutzungspläne der Gemeinden und arbeitet bei der Aufstellung der Bebauungspläne durch Abgabe von Stellungnahmen mit.

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Technische Fragen

Die technischen Mitarbeiter des Bauamtes geben städtebauliche Stellungnahmen ab und üben beratende Funktion aus in Fragen der

  • Raumordnung
  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen
  • Anträge auf Städtebauförderung und Dorferneuerung
  • Stadt-/Gemeindeentwicklungsplanung
  • Bautechnik und Baugestaltung
Ansprechpartner
Birgit Schmid
Position
Sachgebietsleitung Verwaltung
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Zimmernummer
322
Telefon
+49 8561 20-322
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Monika Mayer
Zuständigkeit
Wohnraumförderung, Bauleitplanung
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Zimmernummer
323
Telefon
+49 8561 20-358
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Monika Loher
Zuständigkeit
Wohnraumförderung, Bauleitplanung
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Zimmernummer
323
Telefon
+49 8561 20-359
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Peter Hofer
Position
Kreisbaumeister, Sachgebietsleitung Technik
Zuständigkeit
Städtebauliche Stellungnahmen und Beratung; Denkmalschutz, technisch; Gutachterausschuss; Erstellung von Wertgutachten
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Zimmernummer
341
Telefon
+49 8561 20-332
Telefax
+49 8561 20-353
Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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08561/20-0


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