Bauleitplanung

Das Landratsamt ist bei der gemeindlichen Bauleitplanung beteiligt. Es genehmigt die Flächennutzungspläne der Gemeinden und arbeitet bei der Aufstellung der Bebauungspläne durch Abgabe von Stellungnahmen mit.

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Technische Fragen

Die technischen Mitarbeiter des Bauamtes geben städtebauliche Stellungnahmen ab und üben beratende Funktion aus in Fragen der

  • Raumordnung
  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen
  • Anträge auf Städtebauförderung und Dorferneuerung
  • Stadt-/Gemeindeentwicklungsplanung
  • Bautechnik und Baugestaltung
Zuständigkeit
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Birgit Schmid
Telefon
+49 8561 20-322
Telefax
+49 8561 20-353
Wohnraumförderung, Bauleitplanung
Telefon
+49 8561 20-358
Telefax
+49 8561 20-353
Wohnraumförderung, Bauleitplanung
Telefon
+49 8561 20-359
Telefax
+49 8561 20-353
Städtebauliche Stellungnahmen und Beratung; Denkmalschutz, technisch; Gutachterausschuss; Erstellung von Wertgutachten
Telefon
+49 8561 20-332
Telefax
+49 8561 20-353
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So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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