Sportförderung- Vereinspauschale des Freistaates Bayern

Sport- und Schützenvereine können auch für das Jahr 2023 wieder eine Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) beim Landratsamt Rottal-Inn beantragen. 

Mit dieser Förderung will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.

Die Vereine können die Antragsunterlagen auch bei Frau Helga Schill anfordern. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist Mittwoch, der 1. März 2023 gewesen.

Allgemeiner Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine

Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Das Landratsamt hat deshalb kürzlich die Antragsunterlagen mit den Förderrichtlinien an alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis versandt, die für 2023 eine Vereinspauschale erhalten.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Das Landratsamt weist besonders darauf hin, dass die Anträge spätestens am 15. Mai 2023 vorliegen müssen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingehende Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Antragsrichtlinien

 

Antragsformular

 

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