Naturdenkmäler und Naturschutzgebiete

Eichen, Linden oder Ahornbäume, allein stehend oder als Baumgruppen und Alleen. Im ganzen Landkreis finden sich solche beeindruckenden Bäume, welche als Naturdenkmäler geschützt sind. Sie werden durch die Mitarbeiter des Landratsamtes regelmäßig begutachtet – auch im Hinblick auf mögliche Gefahren für den Straßenverkehr -, betreut und ggf. saniert. Zu den besonders wertvollen Landschaftselementen mit Naturdenkmal-Status zählen aber auch der Felsen, Schluchten und Quellmoore.

Naturdenkmal Eiche im Burger Feld

Rund 60 solcher Naturdenkmäler gibt es momentan im Landkreis, die ersten Schutzmaßnahmen gehen dabei zurück ins Jahr 1948. Auskünfte über die vollständige Liste von Naturdenkmälern und deren Standorte erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern.

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Neben den einzelnen Naturdenkmälern stehen aber auch zusammenhängende Lebensräume mit typischen, häufig bedrohten Merkmalen unter Schutz. Solche Lebensräume halten sich aber nicht an (Landkreis-)Grenzen. Daher arbeiten wir in den Naturschutzgebieten „Unterer Inn“ und „Vogelfreistätte Salzachmündung“ mit unseren Nachbarn in Altötting und Passau zusammen. Dies gilt auch für die Kooperation mit Österreich beim Europareservat GSU Unterer Inn.

Salzach und Unterer Inn sind als Flora-Fauna-Gebiete und Vogelschutzgebiete Heimat zahlreicher seltener Pflanzen und Vögel und nicht nur für Naturbegeisterte einen Besuch wert.

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Förderprogramme

Anliegen des Naturschutzes ist nicht nur der Erhalt geschützter Flächen in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Vielmehr gibt es zahlreiche Bemühungen, Flächen durch gezielte Maßnahmen wieder ökologisch aufzuwerten, um die Artenvielfalt zu erhalten. Dabei kann es sich um die Umwandlung einer brachliegenden Grünfläche zur blühenden Dorfwiese handeln oder um eine neue Streuobstwiese mit heimischen Obstsorten.

Hierfür stehen Mittel aus Förderprogrammen wie dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), KULAP - dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm zur Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen sowie die Landschafts- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) zur Verfügung. Diese richten sich an Land- und Forstwirte aber auch Gemeinden. Die Mitarbeiter des Landratsamtes informieren Interessierte über rechtliche Fragen und fachlichen Voraussetzungen. Beteiligt sind an der Umsetzung dieser Programme außerdem das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Landschaftspflegeverband.

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Ansprechpartner für VNP Offenland: Josef Mayerhofer, Franz Stross

Ansprechpartner für VNP Wald: Karlheinz Koller

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Vorkaufsrecht

Das Bayerische Naturschutzgesetz gibt dem Landkreis die Möglichkeit über das sog. Vorkaufsrecht Flächen von großer Bedeutung für den Naturschutz zu kaufen, ehe diese anderweitig angeboten werden. Hierzu zählen z.B. Uferflächen von Bächen und Seen, aber auch Flächen, auf denen sich geschützte Landschaftsteile finden. Unsere Mitarbeiter prüfen für jeden Einzelfall, ob die Voraussetzungen für einen Erwerb durch den Landkreis gegeben sind und erteilen entsprechende Auskünfte.

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