Im Landkreis Rottal-Inn ist das Bürgerschaftliche Engagement von einer großen Vielfalt geprägt. Über 1400 Vereine zeigen eine große Bereitschaft sich ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen zu engagieren.
Die Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement möchte diese Bereitschaft unterstützen. Dabei versteht sich die Einrichtung als Anlauf, Beratungs- und Vernetzungsstelle. Zentrale Aufgabe ist auch eine Anerkennungskultur im Landkreis zu initiieren.
„Zusammenkunft ist ein Anfang,
Zusammenhalt ist ein Fortschritt,
Zusammenarbeit ist der Erfolg„
(Henry Ford)
Im Sinne Henry Ford´s sind die Aufgaben der Koordinierungsstelle die Vernetzung der bestehenden Angebote und die Initiierung neuer Formen bürgerschaftlichen Engagements.
Die Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht sind seit 1. Januar 2021 gültig
Am 16. Dezember 2020 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Darin sind auch mehrere Änderungen für Vereine und Stiftungen mit Beginn des neuen Jahres vorgesehen.
Neu ist zum Beispiel, dass die "Förderung des Klimaschutzes" sowie "die Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden", künftig als gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung gelten.
Mit dem Jahressteuergesetz wurden auch Klärungen bei der Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Organisationen getroffen und Kooperationen erleichtert.
Außerdem entfällt rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen und Stiftungen deren Jahreseinnahmen unter 45.000 Euro liegen.
Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.000 Euro im Jahr erhöht, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro.
Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis liegt jetzt bei 300 Euro und die Freigrenze der steuerfreien Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb bei 45.000 Euro.
Bürgerschaftliches Engagement kann das eigene Leben bereichern, deshalb: Gestalten auch Sie unsere Gesellschaft aktiv mit!
Die Kommunale Jugendarbeit erstellt regelmäßig Informationsbroschüren für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Die Broschüre „Rechtliche Fragen bei Ferien- und Freizeitprogrammen“ behandelt die Themen Aufsichtspflicht und Haftungsrecht sowie besondere Betreuungssituationen in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Broschüre „Ferienprogramme der Gemeinden im Landkreis“ beschreibt alles wissenswerte um das Thema Ferienprogramm. Wie läuft die Anmeldung ab, welche wichtigen Punkte muss man bei der Betreuung von Kindern beachten, wie funktioniert gute Öffentlichkeitsarbeit und welche Angebote kann man beim Ferienprogramm anbieten, sind einige der behandelten Themen.
Die Broschüren können Sie bei der Kommunalen Jugendarbeit anfordern.
Um zu den Vereinen der Gemeinden, Märkte und Städte zu gelangen, klicken Sie bitte auf die unten aufgeführten externe Links auf die Gemeindeseiten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vereinsseiten keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Ansprechpartner erheben.
Ehrenamt hat viele Gesichter, doch meist passiert dies ungesehen von der Öffentlichkeit. Diesem wichtigen Grundpfeiler unsere Gesellschaft eine Plattform zu bieten, sich zu präsentieren und auch neue Mitstreiter für ihre Leidenschaften und Ideale zu gewinnen, dazu soll in Zukunft die regelmäßige Durchführung der Rottaler Ehrenamts-und Freiwilligenmesse beitragen.
Die Freiwilligenmesse Rotall-Inn bietet einen Überblick für alle, die sich freiwillig engagieren wollen, aber nicht wissen wie und wo.
Im Jahr 2015 fand die erste Ehrenamts-und Freiwilligenmesse des Landkreises Rottal Inn unter der Schirmherrschaft von Landrat Michael Fahmüller statt.
Gerne können Sie sich bei der Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt Rottal-Inn über die Messe informieren und eine Voranfrage für Ihren Verein stellen.
Hier geht es zur Website
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84347 Pfarrkirchen
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