Sozialhilfe Rottal-Inn

Zentrale Aufgabe der Sozialhilfe ist es, denjenigen, die sich nicht selbst helfen können, ausreichende Existenzmittel zur Verfügung zu stellen. Gründe hierfür können fehlendes Einkommen, fehlender Erwerb von vorrangigen Sozialleistungsansprüchen oder auch fehlende Angehörige sein. Ziel der Leistungsgewährung ist es, zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie Hilfe zur Pflege oder Hilfe in einer Einrichtung wie Pflegeheime benötigen, ist grundsätzlich der Bezirk Niederbayern Ihr Ansprechpartner.

Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

Der Antragsservice zur Grundsicherung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde.

 

Antragsservice

 

 

Zuständigkeit
Telefon
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Antragsservice
Telefon
+49 8561 20-576
Telefax
+49 8561 2077576
Antragsservice
Telefon
+49 8561 20-573
Telefax
+49 8561 2077573

Bestandssachbearbeitung

Zuständigkeit
Telefon
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Bestandssachbearbeitung
Telefon
+49 8561 20-271
Telefax
+49 8561 2077271
Bestandssachbearbeitung
Telefon
+49 8561 20-578
Telefax
+49 8561 2077582
Bestandssachbearbeitung
Telefon
+49 8561 20-579
Telefax
+49 8561 2077579

Unterhaltsfälle

 

 

Zuständigkeit
Telefon
Telefax
E-Mail
Unterhaltsfälle
Telefon
+49 8561 20-596
Telefax
+49 8561 2077596

Bestattungsfälle

Zuständigkeit
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Telefax
E-Mail
Bestattungsfälle
Telefon
+49 8561 20-564
Telefax
+49 8561 2077564

Kriegsopferfürsorge

Zuständigkeit
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Kriegsopferfürsorge
Telefon
+49 8561 20-583
Telefax
+49 8561 2077583

Förderung der ambulanten Pflegedienste

Zuständigkeit
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Förderung ambulante Pflegedienste
Telefon
+49 8561 20-194
Telefax
+49 8561 2077194
Wir sind da um zu helfen.