Der Bereich Soziale Angelegenheiten im Landratsamt Rottal-Inn umfasst ein großes Aufgabenspektrum, wie zum Beispiel die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Zentrale Aufgabe bei diesen Leistungen ist es, demjenigen, der sich nicht selbst helfen kann etwa durch Einkommen oder Vermögen, der keine vorrangigen Sozialleistungsansprüche erworben hat und dem keine Angehörigen zur Seite stehen, ausreichende Existenzmittel zur Verfügung zu stellen. Ziel der Leistungsgewährung ist es, zur Selbsthilfe zu befähigen, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu sichern.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie Hilfe zur Pflege oder Hilfe in einer Einrichtung wie Pflegeheimen usw. benötigen, ist grundsätzlich der Bezirk Niederbayern Ihr Ansprechpartner.
Der Antragsservice zur Grundsicherung erfolgt über die jeweilige Wohnsitzgemeinde.
E-Mail: sozialamt.bestand@rottal-inn.de
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