Artgeschützte Tiere

So vielfältig wie die im Landkreis heimischen Tiere, so vielfältig sind auch die Aufgaben, welche sich hieraus ergeben. Die Gemeinden mit den ortsansässigen Tierheimen sind z. B. Ansprechpartner, wenn es um entlaufene Haustiere geht. Bei den Gemeinden sind aber auch die Haustiere anzumelden, welche als besonders gefährlich gelten. Zu denken ist dabei nicht nur an Löwe oder Tiger, sondern auch an große Schlangen oder Giftspinnen, welche in Terrarien gehalten werden. Daneben ist die Polizei zu verständigen, wenn durch Tiere Gefahren für andere entstehen, egal ob verschwundene Giftschlange oder entlaufene Kuh.

Das Veterinäramt des Landkreises beaufsichtigt Haltung und Transport heimischer Haus- und Nutztiere.

Anliegen zum heimischen Wild, also beispielsweise zu Rehen oder Wildschweinen, beantworten Ihnen die zuständigen Jäger sowie die Sachbearbeiter aus dem Bereich Jagdrecht.

Schließlich die Tiere besonders oder sogar streng geschützte Arten, welche nahezu verschwunden sind. Um die Chancen für das Überleben dieser auf der sog. „Roten Liste“ verzeichneten Tierarten zu sichern, beraten unsere Mitarbeiter zu Schutzmaßnahmen und deren praktischer Umsetzung.

Kiebitze im Landkreis Rottal-Inn

Wenn Sie die YouTube-Videos auf www.rottal-inn.de einblenden, werden Daten automatisiert an YouTube übermittelt. Zum Datenschutz

Jetzt aktivieren
Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Naturschutz
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-337, -346


Telefax
08561/20-77340


E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir sind da um zu helfen.