Die Wirtschaftliche Jugendhilfe entscheidet in verwaltungs- und kostenrechtlicher Hinsicht über ambulante, teilstationäre sowie stationäre Jugendhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie.
Weiter obliegt der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die verwaltungs- und kostenrechtliche Entscheidung über beantragte Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und/oder in Tagespflege.
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Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!