Die Wirtschaftliche Jugendhilfe entscheidet in verwaltungs- und kostenrechtlicher Hinsicht über ambulante, teilstationäre sowie stationäre Jugendhilfen in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie.
Weiter obliegt der Wirtschaftlichen Jugendhilfe die verwaltungs- und kostenrechtliche Entscheidung über beantragte Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen und/oder in Tagespflege.
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