BImSchG-Anlagen - Biogasanlagen, Tierhaltungen und sonstige Anlagen

Nicht alle Anlagen aus dem Bereich Tierhaltung, Nahrungsmittelindustrie und Biogasanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Mitarbeiter des Landratsamtes beraten Sie daher zu konkreten rechtlichen Fragen:

  • Ist die geplante Anlage genehmigungsbedürftig, oder sogar eine IE-Anlage ?
  • Oder ist im Hinblick auf Luft und Lärm keine Genehmigung erforderlich? In diesem Falle durchläuft der Antrag auf Errichtung oder Veränderung einer solchen Anlage anschließend das übliche Verfahren, betreut von den Mitarbeitern des Bauamtes


Auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme werden die genehmigungsbedürftigen Anlagen in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern des Landratsamtes überwacht und betreut, sowohl in rechtlichen Angelegenheiten wie in technischen Fragen.

Ihre Ansprechpartner im Bereich BImSchG-Anlagen

Ansprechpartner zu technischen Fragen

Ansprechpartner
Markus Müller
Zuständigkeit
Immissionen, Abfall – Verwaltung
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Zimmernummer
314
Telefon
+49 8561 20-314
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Andreas Hofbauer
Zuständigkeit
Immissionen, Abfall - Verwaltung ; Naturschutz – Verwaltung
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Zimmernummer
316
Telefon
+49 8561 20-308
Telefax
+49 8561 20-353
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Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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