Egal ob Öl oder Jauche, Mist oder chemische Stoffe – wenn diese nicht richtig gelagert werden oder es zu Unfällen kommt, muss rasch gehandelt werden, um Gefahren für Umwelt und Wasser einzudämmen.
Unsere Aufgabe ist es, noch bevor Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen oder Lagerplätze errichtet werden, zu Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu beraten und zu entscheiden. Aber auch dann, wenn nach Unfällen ein rasches Eingreifen durch Sofortmaßnahmen und anschließende Wiederherstellung erforderlich ist, sind wir Ansprechpartner.
Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe (wie z. B. Öltanks bzw. Heizölverbraucheranlagen) in Überschwemmungsgebieten ist Katja Mitterer.
Bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist für Ihre rechtlichen Fragen Rosmarie Demuth (erreichbar jeweils vormittags) gerne für Sie da.
Ihr Ansprechpartner für den Betrieb von Biogasanlagen ist Dr. Astrid Kufer .
Daneben informieren auch Sachverständige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen:
Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung Errichtung Flüssiggasbehälteranlage im Ü-Gebiet
AwSV Hinweise & Datenschutzhinweis
Anzeige Anlage Lagerung Heizöl Formular H
Anzeige Anlagen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Formular B
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