Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle des Landkreises Rottal-Inn befasst sich unter anderem mit

  • dem Vollzug des Wohngeldgesetztes (WoGG)
  • der Bearbeitung der Anträge auf allgemeinen Miet- und Lastenzuschuss
  • der Beratung und Vorausberechnung zu Leistungen nach dem WoGG sowie Aufklärung sonstiger sozialer Ansprüche.

Hinweis zur Wohngeld-Plus-Reform

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamt Rottal-Inn nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld liefern. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Formulare und Anträge

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Bitte entnehmen Sie die aktuellen Formulare der Internetseite des Ministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Formulare befinden sich auf der linken Seite.

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Wohngeld - Antrag auf Mietzuschuss - online Link

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Informationen zum Wohngeld auf bayerischer Ebene

Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Links des Bayerischen Behördenwegweisers:

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