Abwasser

Ein sorgfältiger Umgang mit Abwässern und Niederschlagswassern aus privaten Haushalten und Unternehmen ist entscheidend für den Schutz von Grund- und Trinkwasser. Dies gilt überall – bei der Nutzung von Regenwasser für Haus und Garten, beim Einleiten belasteter Abwässer aus gewerblichen Anlagen in die Kanalisation oder bei der Aufbereitung des Abwassers in einer der zahlreichen hofeigenen Kleinkläranlagen.

Bei Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem auch geprüft werden, wie bei Ihnen die Abwasserbeseitigung erfolgt.
Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Formular entnehmen.

Kleinkläranlagen

Gerade solche Kleinkläranlagen sind im Landkreis Rottal-Inn weit verbreitet. Dabei müssen gebietsbezogene Anforderungen im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung berücksichtigt werden. Auskunft darüber, ob für Ihr Grundstück möglicherweise besondere Anforderungen vorliegen, erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern.

Außerdem werden Betreiber von Kleinkläranlagen durch zertifizierte Fachbetriebe beraten:

Niederschlagswasser

Bei Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem auch geprüft werden, wie bei Ihnen die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt. Nähere Informationen können Sie unserem Formular entnehmen.

Ihre Ansprechpartner

Zuständigkeit
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Selina Bachhuber
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+49 8561 20-317
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+49 8561 20-353
Wasserrecht Verwaltung
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+49 8561 20-364
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+49 8561 20-353
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Hausabwasserbeseitigung - Angaben zur Abwasserbeseitigung docx
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Hausabwasser Einleitung Gewässer Wasserrecht Antrag docx

Antrag Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis vereinfachtes Verfahren Einleiten Hausabwasser in Gewässer, Art. 70 BayWG

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Hausabwasser Speicherung Wasserrecht Angaben docx

Angaben Speicherung häuslicher Abwässer Ar. 41 Abs. 2 BayBO

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Wasserrecht - Sicherung privater Kleinanlagen pdf
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