Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienstes beraten Eltern in den Bereichen Partnerschaft, Trennung, Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge sowie des Umgangsrechtes.
Sie wirken in sämtlichen Verfahren vor dem Familiengericht mit und sind Ansprechpartner für die Gewährung erzieherischer Hilfsangebote und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Ferner obliegt ihnen im Rahmen des staatlichen Wächteramtes die Abklärung möglicher Kindeswohlgefährdungen und die Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Das Team aus und Pädagoginnen und Pädagogen ist aufgeteilt in die zwei Zuständigkeitsbereiche West und Ost, in welchen diesen wiederum eigene Bezirke zugewiesen sind.
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