Für Bauvorhaben aller Art – ganz gleich, ob es sich um Straßen und öffentliche Gebäude, Gewerbebetriebe oder Wohnhäuser handelt – werden Flächen benötigt und damit die Ziele des Naturschutzes berührt.
Aus diesem Grunde werden unsere Mitarbeiter bei der Planung von Bauvorhaben hinzugezogen und geben Einschätzungen zur Situation der betroffenen Arten ab. Sie überprüfen außerdem im Rahmen der sog. Cross-Compliance-Verfahren die Umsetzung naturschutzrechtlicher Anforderungen an die Bewirtschaftung von Flächen.
Zuständigkeiten:
Außerdem informieren Sie die Bauherren über die gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Bauvorhaben unter 200 m² unterliegen keiner Ausgleichspflicht, außer es werden ökologisch wertvolle Flächen beansprucht. Bauherren von Vorhaben von 200 m² bis 2.000 m² können auf das sog. Landkreis Ökokonto Ersatzzahlungen leisten. Mit diesen Mitteln werden anschließend an geeigneter Stelle sog. Ausgleichsflächen angelegt, welche wertvolle Lebensräume für selten gewordene heimische Arten darstellen.
Ausgleichsfläche in Wurmannsquick vorher
Ausgleichsfläche in Wurmannsquick nachher
Im Rahmen von Baumaßnahmen gilt die rechtliche Verpflichtung, entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Die Renaturierung von Ackerflächen, die Anlage artenreicher Blühflächen oder die Anlage von Streuobstwiesen sind dabei einige Möglichkeiten. Gerade bei Einzelbauvorhaben besteht jedoch nicht immer die Möglichkeit zur privaten Umsetzung und langjähriger Pflege solcher Ausgleichsflächen.
Mit dem Ökokonto hat der Landkreis Rottal-Inn ein Instrument geschaffen, größere Flächen anzukaufen, zu überplanen , nach ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten zu optimieren und auch ein langjähriges Pflegekonzept fachgerecht umzusetzen. Mittlerweile konnten 6 solcher Ökokontoflächen durch den Landkreis angekauft werden.
Bild oben: Kreuzblümchen (Polygala vulgaris)
Bild links: Pechnelke (Lychnis viscaria)
Bild rechts: Offene, sandige Bodenbereiche bieten einen idealen Lebensraum für Insekten, insbesondere für Wildbienen und Laufkäfer (Ökokonto Hickerstall)
Neben diesen betreuen die Mitarbeiter des Landratsamtes außerdem die im Ökoflächenkataster erfassten ökologisch bedeutsamen Flächen im Landkreis Rottal-Inn.
Komplexere Vorhaben wie Bauleitplanung, Anlagen nach BImSchG, Landschafts- und Regionalplanung unterliegen ebenfalls einer Prüfung durch unsere Mitarbeiter.
Zuständigkeiten:
Alle Aufnahmen aus Foto-Datenbank der UNB des Landratsamtes Rottal-Inn (Urheber UNB, Stand 09.04.2019).
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