Bauaufsicht und Sicherheitsrecht

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).

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Weitere Aufgaben:

  • Recht zur Baukontrolle
  • Sachverständige hinzuziehen,
  • Baueinstellungen und Nutzungsuntersagungen anordnen
  • Abbruch von ungenehmigten oder sicherheitsgefährdenden Bauten
  • Überwachung Bauvorhaben bei der Bauausführung
  • Überprüfung erforderlicher Bescheinigungen ( Anzeige der Nutzungsaufnahme und der Fertigstellung, Bestätigungen über Brandschutz und Standsicherheit)
  • Schnurgerüstabnahme
  • Verfolgung von baurechtlichen Ordnungswidrigkeiten
Zuständigkeit
Telefon
Telefax
E-Mail
Sicherheitsrecht, Sonderaufgaben
Telefon
+49 8561 20-336
Telefax
+49 8561 20-353
Gutachterausschuss; Erstellung von Wertgutachten
Telefon
+49 8561 20-345
Telefax
+49 8561 20-353
Sicherheitsrecht, Sonderaufgaben
Telefon
+49 8561 20-335
Telefax
+49 8561 20-353
Bauteam Nord Abnahme des Schnurgerüstes; Bauüberwachung; Abnahme fliegender Bauten
Telefon
+49 8561 20-328
Telefax
+49 8561 20-353
Bauteam Süd Abnahme des Schnurgerüstes; Bauüberwachung; Abnahme fliegender Bauten
Telefon
+49 8561 20-333
Telefax
+49 8561 20-353
Kontakt

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Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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Online-Abfrage Bauantrag

Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.