Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).
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Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.
Das Landratsamt Rottal-Inn möchte darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltungsbehörde samt aller Außenstellen, dazu zählt auch die Zulassungsstelle, am Montag, den 3. August 2026 aufgrund einer Personalveranstaltung ganztägig geschlossen bleibt. Bereits vereinbarte Termine sind davon nicht betroffen und finden wie geplant statt. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass zahlreiche Dienstleistungen der Zulassungsstelle – darunter Fahrzeugan- und -abmeldungen – jederzeit online unter www.rottal-inn.de/ikfz erledigt werden können.