Bauaufsicht und Sicherheitsrecht

Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bauaufsichtsbehörde hat das Bauamt darüber zu wachen, dass bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 54 Abs. 2 BayBO).

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Weitere Aufgaben:

  • Recht zur Baukontrolle
  • Sachverständige hinzuziehen,
  • Baueinstellungen und Nutzungsuntersagungen anordnen
  • Abbruch von ungenehmigten oder sicherheitsgefährdenden Bauten
  • Überwachung Bauvorhaben bei der Bauausführung
  • Überprüfung erforderlicher Bescheinigungen ( Anzeige der Nutzungsaufnahme und der Fertigstellung, Bestätigungen über Brandschutz und Standsicherheit)
  • Schnurgerüstabnahme
  • Verfolgung von baurechtlichen Ordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner
Bernhard Ganghofer
Zuständigkeit
Sicherheitsrecht, Sonderaufgaben
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Zimmernummer
330
Telefon
+49 8561 20-336
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Hermann Huber
Zuständigkeit
Gutachterausschuss; Erstellung von Wertgutachten
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Zimmernummer
332
Telefon
+49 8561 20-345
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Elfriede Schallmoser
Zuständigkeit
Sicherheitsrecht, Sonderaufgaben
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Zimmernummer
336
Telefon
+49 8561 20-335
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Adolf Heuwieser
Zuständigkeit
Bauteam Nord Abnahme des Schnurgerüstes; Bauüberwachung; Abnahme fliegender Bauten
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Zimmernummer
337
Telefon
+49 8561 20-328
Telefax
+49 8561 20-353
Ansprechpartner
Johann Hofbauer
Zuständigkeit
Bauteam Süd Abnahme des Schnurgerüstes; Bauüberwachung; Abnahme fliegender Bauten
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Zimmernummer
335
Telefon
+49 8561 20-333
Telefax
+49 8561 20-353
Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-0


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08561/20-130


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Sie können den Verfahrensstand Ihres Bauantrages unter dem Link Online-Information zum Bauantrag abfragen. Das Aktenzeichen, unter welchem Ihr Bauantrag geführt wird, und eine persönliche Kennung/PIN zur ONLINE-Abfrage wurde Ihnen in der schriftlichen Bestätigung über den Eingang Ihres Bauantrages mitgeteilt.