Infektionsschutz

  • Mitarbeit und Ermittlung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einschließlich der Beratung Betroffener und der Erstellung von Empfehlungen für Schutzmaßnahmen (IfSG)
  • Anordnungen und Überwachung von infektionshygienisch notwendigen Desinfektionen
  • Beratung und ggf. Veranlassung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung

§ 43 IfSG - Beauftragte Ärzte im Landkreis Rottal-Inn

Personen, die gewerbsmäßig im Lebensmittelgewerbe erstmals tätig werden, benötigen eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes darüber, dass sie in mündlicher und schriftlicher Form über die Vorschriften und Verpflichtungen nach §§ 42 und 43 IfSG belehrt wurden. Sie müssen eine Erklärung unterschreiben, dass bei ihnen keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben.

Hygiene

  • Mitarbeit bei der infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie sonstigen medizinischen Einrichtungen (Kampfl)
  • Infektionshygienische Überwachung von Rettungswachen, Krankentransportwesen, Blutspendeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Infektionshygienische Überwachung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Gemeinschaftsunterkünften
  • Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, von Tätowier- und Piercingstudios, von Campingplätzen
  • Friedhofs- und Bestattungshygiene, Stellungnahmen zu Ruhefristen und Umbettungen

Wasserhygiene

  • Vollzug des Infektions-Schutzgesetzes (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), insbesondere der regelmäßigen Prüfung von Wasserversorgungsanlagen, der Überwachung der Betreiberpflichten, der Beratung, der Veranlassung von Schutz- und Abhilfemaßnahmen, der Ermittlung im Falle der Nichteinhaltung der rechtlichen Anforderungen, der Erstellung von Niederschriften und der Dokumentation
  • Fachliche Beurteilung und gutachterliche Stellungnahmen zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV, DIN 2000 und DIN 2001) insbesondere für Baugesuche im Außenbereich mit nicht gesicherter Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Entnahme von Trinkwasserproben für amtliche Gutachten
  • Mitwirkung in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen oder sonstigen Einrichtungen mit einer Schnittstelle zur Trinkwasserverordnung
  • Infektionshygienische Überwachung von Schwimm- und Badebecken(wasser) einschließlich der regelmäßigen Ortsbesichtigung und der Entnahme von Wasserproben

Umwelthygiene

  • Mitwirkung bzw. selbstständige Durchführung von der Beobachtung, Beurteilung und Bewertung von Umwelteinwirkungen auf den Menschen einschließlich der Innenraumhygiene
  • Hygienische Stellungnahmen zur Abwasser- und Abfallbeseitigung, Altlasen und Mülldeponien
  • Mitwirkung im Rahmen der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie im Genehmigungsverfahren von Bauvorhaben und Stellungnahmen dazu
  • Mitwirkung im Verfahren zur Anerkennung von Kur- und Erholungsorten einschließlich der hygienischen Überwachung von Einrichtungen des Kurwesens

Ihre Ansprechpartner im Infektionsschutz und in der Umwelthygiene

Ansprechpartner
Claus Fischer
Position
Sachgebietsleitung Medizin
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