Durch das Infektionsschutzgesetz ist nach §§ 42, 43 die Lebensmittelbelehrung vorgeschrieben für Personen,
Neu: Ab sofort ist Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz auch online möglich.
Nachfolgend finden Sie die Möglichkeit, sich für die Online-Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzumelden und die Gebühr direkt zu bezahlen.
Technische Voraussetzungen
• PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ein anderes internetfähiges Gerät
• Stabile Internetverbindung
Nachdem Sie die Online-Belehrung (Dauer: ca. 45 Minuten) erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen Ihre Bescheinigung sofort zum Download bereit.
Kosten & Bezahlung
• Die Gebühr beträgt 12,50 €
• Zahlungsart: Kreditkarte
Gebührenbefreiung für Schülerpraktika
Für Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern werden keine Gebühren erhoben. Voraussetzung ist, dass das Praktikum im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegt und ein direkter Zusammenhang mit dem Schulbesuch besteht.
Wichtige Hinweise
• Eine Kostenbefreiung muss bereits während der Anmeldung angegeben werden. Eine nachträgliche Gebührenrückerstattung kann nicht erfolgen!
• Aus dem hochzuladenden Dokument muss eindeutig hervorgehen, dass die Belehrung für ein Schülerpraktikum benötigt wird (Schulbescheinigung)
Zur Online-Belehrung nach § 43 IfSG
Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union finanziert.
Personen, die gewerbsmäßig im Lebensmittelgewerbe erstmals tätig werden, benötigen eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes darüber, dass sie in mündlicher und schriftlicher Form über die Vorschriften und Verpflichtungen nach §§ 42 und 43 IfSG belehrt wurden. Sie müssen eine Erklärung unterschreiben, dass bei ihnen keine Erkrankungen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot zur Folge haben.
Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um Infektionskrankheiten zu verhindern.
Infektionskrankheiten können durch ganz unterschiedliche Erreger verursacht werden.
Um sich und andere besser vor einer Infektion schützen zu können, ist es gut zu wissen, wie Krankheitserreger übertragen werden und wie sie in unserem Körper eindringen können.
Je nachdem wo sich im Körper eine Infektion ausbreitet, kommt es zu unterschiedlichen Krankheitszeichen.
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Ab kommender Woche finden im Sozialamt Schulungen im Rahmen der umfassenden Softwareumstellung zum 1. Januar 2027 statt. Aufgrund dessen sind an gewissen Tagen einzelne Arbeitsbereiche nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich.
Informationen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Sozialamtes.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!