Auskünfte zu technischen Fragen im Hinblick auf Luftreinhaltung und Lärmschutz genehmigungsbedürftiger Anlagen (nach BImSchG) erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Technischen Umweltschutzes:
Handelt es sich um sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (nach BImSchG), sondern um sonstige Vorhaben (insbesondere bei Genehmigungspflicht nach dem Baurecht) wenden Sie sich für einen im westlichen Landkreis gelegenen Betrieb an Gerhard Huber. Ansprechpartner für den östlichen Landkreis ist Herr Anton Wohlmannstetter:
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