Herzlich willkommen auf der Internetseite des Jobcenter Rottal-Inn!
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg in Arbeit, in eine Fortbildung oder in eine Ausbildung und zahlen bei Anspruch Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Grundsicherung).
Sie wollen einen Antrag auf Grundsicherung stellen, uns eine Nachricht schicken, oder eine Veränderung mitteilen?
Nutzen Sie unsere Online-Angebote: Dies ist der schnellste und einfachste Weg ins Jobcenter – ganz orts- und zeitunabhängig!
Sie haben Schwierigkeiten bei der Online-Registrierung?
Wir helfen Ihnen weiter...
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Wann?
Mittwochs, 8:30 Uhr im Jobcenter Rottal-Inn
Ihr Anspruch auf Grundsicherung endet demnächst? Stellen Sie bitte einen Weiterbewilligungsantrag, wenn Sie weiterhin hilfebedürftig sind.
Ihre Weiterbewilligung ist online zu beantragen. Das funktioniert einfach und unkompliziert auf www.jobcenter.digital. Nutzen Sie dazu einfach die Antragsstrecke „Grundsicherungsgeld online verlängern“. Wichtig ist, dass der Antrag von Ihnen vollständig ausgefüllt und übersandt wird.
Nachweise können Sie direkt hochladen. So entstehen Ihnen keine Kopier- und Portokosten.
Ihren gestellten Antrag können Sie in Ihrem Benutzerkonto im Blick behalten.
Sie haben Schwierigkeiten bei der Online-Registrierung?
Wir helfen Ihnen weiter...
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Bei technischen Fragen hilft Ihnen der Technische Support unter 0800/4 5555 03 gerne weiter!
Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie an den Werktagen zu Hause erreichen können. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.
Informieren Sie uns unter der Telefonnummer 08561 982 369, wenn..
Behalten Sie die 3 Wochen im Blick:
Solange Sie für längstens 3 Wochen im Kalenderjahr mit unserer Zustimmung nicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung. Wichtig: Unsere Zustimmung muss vor Reisebeginn erfolgen.
Wenn Sie länger als 3 Wochen nicht erreichbar sind:
Sobald Sie länger als 3 Wochen nicht erreichbar sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung.
Wichtig: Lassen Sie sich vor jeder Reiseplanung über 3 Wochen vom Jobcenter beraten und klären Sie mit uns, was Sie beachten müssen, wenn Sie nicht erreichbar sind. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.
Kontakt Inkasso-Service
Postadresse:
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Postfach 101055
45610 Recklinghausen
Telefon-Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 – 18 Uhr
Freitag: 8 – 14 Uhr
So erreichen Sie uns
Jobcenter Rottal-Inn
Ringstraße 23
84347 Pfarrkirchen
Öffnungszeiten
Mo – Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Service-Telefon
08561 982-369
Mo – Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:00 Uhr
Technische Kundenhotline (gebührenfrei)
0800 4555503
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