Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle des Landkreises Rottal-Inn befasst sich unter anderem mit

  • dem Vollzug des Wohngeldgesetztes (WoGG)
  • der Bearbeitung der Anträge auf Mietzuschuss für Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum
  • der Beratung zu Leistungen nach dem WoGG

Hinweis zur Wohngeld-Plus-Reform

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Durch die Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es immer noch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamt Rottal-Inn nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter liefern. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum geltenden Wohngeldrecht.

Formulare und Anträge

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Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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Informationen zum Wohngeld auf bayerischer Ebene

Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Links des Bayerischen Behördenwegweisers:

Wohngeld
Wohngeldantrag

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