Bitte beachten Sie, dass das Impfzentrum vom 26.05. bis 27.05.2022 geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar ist!
Kalenderwoche 18
04.05.2022: Einsatz in Eggenfelden (Lehrsaal BRK-Haus, Pfarrkirchener Str. 53) von 13 bis 18 Uhr
Kalenderwoche 19
11.05.2022: Einsatz in Eggenfelden (Lehrsaal BRK-Haus, Pfarrkirchener Str. 53) von 13 bis 18 Uhr
Kalenderwoche 20
17.05.2022: Einsatz in Simbach am Inn (LOKschuppen, Adolf-Kolping-Str. 19) von 13 bis 18 Uhr
18.05.2022: Einsatz in Eggenfelden (Lehrsaal BRK-Haus, Pfarrkirchener Str. 53) von 13 bis 18 Uhr
Kalenderwoche 21
24.05.2022: Einsatz in Arnstorf (Schulungsräume VHS, Uneres Schloss 1) von 13 Uhr bis 17:30 Uhr
25.05.2022: Einsatz in Eggenfelden (Lehrsaal BRK-Haus, Pfarrkirchener Str. 53) von 13 bis 18 Uhr
Das Impfzentrum bietet jeden Donnerstag Novavax-Impfungen an.
Bislang mussten sich Impfwillige für den neuen Novavax-Impfstoff per E-Mail oder telefonisch für einen Termin im neuen Impfzentrum in Pfarrkirchen anmelden. Nun wurde die bekannte Online-Impfanmeldung entsprechend erweitert, um auch die Novavax-Termine verwalten zu können. Wer sich also ab dem 17.03.2022 mit diesem neuen Vakzin impfen lassen möchte, kann sich ab sofort online unter www.impfzentren.bayern einen entsprechenden Termin reservieren.
Wer sich bereits im Vorfeld per E-Mail registriert hat, muss sich keine Sorgen machen. Diese Termine werden nach wie vor berücksichtigt und telefonisch kontaktiert.
Wie der Bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek mitgeteilt hat, ist der Corona Impfstoff der Firma Novavax ab sofort für alle Erwachsenen freigegeben.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den Auffrischimpfungen.
Aktuelle STIKO-Empfehlung zur Covid-19-Impfung (Epidemiologisches Bulletin)
Da in der aktuellen Lage eine Aufteilung der Aufgaben in puncto Impfen notwendig ist, sind die niedergelassenen Ärzte bzw. Hausärzte laut Ministeriumsvorgabe die primäre Anlaufstelle für Auffrischimpfungen. Sofern eine Impfung dort nicht möglich ist, kann auch das Angebot des Impfzentrums in Anspruch genommen werden.
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie Ihre Impfdokumentation zur Auffrischungsimpfung mit.
Die Auffrischimpfungen werden mit einer einmaligen Dosis eines mRNA-Impfstoffes durchgeführt, also entweder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna.
Wer zusätzlich zu seiner Grundimmunisierung (zwei Impfungen oder Genesen plus eine Impfung) eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt im Rahmen der Zugangsregelung "2G plus" als getestet. Dies gilt nunmehr bereits unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung (sonst erst ab dem 15. Tag nach der Booster-Impfung). "Geboosterte“ Personen erhalten daher sofort nach Erhalt der Auffrischungsimpfung Zugang zu 2G plus-Einrichtungen und -Veranstaltungen erhalten, ohne einen zusätzlichen Testnachweis vorlegen zu müssen.
Auch Personen, die nach zweimaliger Impfung eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben, gelten als geboostert. Auch für Sie entfällt der zusätzliche Testnachweis im Rahmen der 2G plus-Regelung.
Ausgenommen sind z. B. Testnotwendigkeiten in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen.
Der Status als „geboostert“ ist derzeit zeitlich nicht befristet. Dies gilt sowohl für Personen, die nach der vollständigen Immunisierung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, als auch für Personen, die nach der vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben.
Als geboostert gilt auch, wer von einer Corona-Infektion genesen und doppelt geimpft ist (2G plus-Regelung).
Zwar sind nach §4 Abs.7 Nr. 4 der 15. BayIfSMV geimpfte Personen mit einem Impfdurchbruch getesteten Personen gleichgesetzt (2Gplus-Regelung), dennoch empfiehlt die STIKO eine Auffrischung nach ein bzw. zwei Impfstoffdosen und anschließender Infektion. (Wortlaut der Pressmitteilung zum Bericht der Kabinettsitzung vom 11.01.2022: „Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).“)
Wenn die Erstimpfung mit dem Präparat von Johnson & Johnson erfolgte, sind in Bayern laut Gesundheitsminister Holetschek weiterhin zwei zusätzliche Impfungen mit einem RNA-Impfstoff notwendig, um als geboostert zu gelten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedoch allen Personen, die bisher eine Dosis COVID-19-Impfstoff Janssen erhalten haben, zur Optimierung der Grundimmunisierung eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis. Insofern ist die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung.
Bis eine Auffrischungsimpfung nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wurde, gelten die Betroffenen derzeit nicht als „geboostert“ und benötigen weiterhin einen Testnachweis, um als Besucher Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.
Schema im Bezug auf das Digitale Impfzertifikat:
Nach der Auffrischungsimpfung kann mit dem Zertifikat 3/1 nachvollzogen werden, dass der Impfling drei Impfungen bzw. drei Piekse erhalten hat und als geboostert gilt.
Es wird empfohlen, dass die Zertifikate 2/1 erst nach Vollendung der 14 Tage nach Impfung in der App zu scannen, da immer automatisch das jüngste Zertifikat angezeigt wird, dieses aber erst nach 14 Tagen als Nachweis der Grundimmunisierung Gültigkeit erlangt.
Die Kinderimpfungen im Impfzentrum in Pfarrkirchen finden alle drei Wochen statt, der nächste Termin ist Samstag, 14.05.2022.
Sollten Sie Ihr Kind impfen lassen wollen, melden Sie es bitte über folgende E-Mail-Adresse an: impfzentrum@kvrottal-inn.brk.de
Um folgende Informationen wird in der Meldung der Impfbereitschaft gebeten:
Die Kinderimpfungen finden immer samstags im 3-Wochen-Takt statt.
Die Kinderimpfungen finden ausschließlich nach vorheriger Anmeldung statt!
Die Covid-19-Impfung wird mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) durchgeführt.
Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren verhält es sich genauso wie bei den ab 18-Jährigen.
Es wird Comirnaty (BioNTech/Pfizer) verwendet.
Die STIKO empfiehlt für alle 12- bis 17-Jährigen die COVID-19-Impfung mit 2 Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/Pfizer, 30µg) im Abstand von drei bis sechs Wochen.
Ja, die Anmeldung der Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren erfolgt über das Bayerische Impfportal www.impfzentren.bayern.
Eine Verlinkung zum Online-Registrierungssystem finden Sie ganz oben auf dieser Seite.
12- bis 15-Jährige:
Ab 16 Jahren:
Die STIKO empfiehlt die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.
Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Genesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die innerdeutsche Verwendung bisher unbefristet.
Ja, die EU-Kommission hat für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Dauer gilt aber nur für grenzüberschreitende Reisen.
Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischimpfung getätigt und diese hinterlegt wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt.
Für andere Impfnachweise wie das gelbe Impfheft der WHO und für die innerstaatliche Verwendung gelten diese EU-Vorgaben nicht.
Dies gilt seit 1. Februar 2022.
Ein digitales Impfzertifikat der EU, aus dem hervorgeht, dass das Datum der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung länger als 270 Tage zurückliegt, ist nicht mehr gültig.
Beispiel: Die digitalen Impfzertifikate der EU, die als Angabe der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung den 6. Mai 2021 oder später enthalten, laufen ohne zwischenzeitliche Auffrischimpfung ab dem 1. Februar 2022 sukzessive in den nächsten Wochen und Monaten aus.
Die Gültigkeit innerhalb von Deutschland beträgt 3 Monate.
Das Datum der Abnahme eines positiven PCR-Tests muss nunmehr mindestens 28 Tage und darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Quelle: Bayerisches Ministerium für Gesundheit und Pflege
Das Impfzentrum im Landkreis Rottal-Inn befindet sich am Griesberg 8, 84347 Pfarrkirchen (neben Gesundheitsamt).
Sie erreichen das Impfzentrum des Landkreises Rottal-Inn telefonisch unter 08561/20-9601.
Telefonische Erreichbarkeit:
MO & DI: 10:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr
MI: 10:00 - 13:00 & 14:00 - 19:00 Uhr
DO & FR: 10:00 - 13:00 & 14:00 - 18:00 Uhr